Nicht rechtskräftig

Mitbewohner Bauchstich zugefügt – 2 Jahre Haft

Oberösterreich
21.09.2019 12:30

Ein 23-jährigen Afghanen wurde in Linz zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er hatte am Ostermontag in einer Asylunterkunft in Naarn zwei Mitbewohner verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Immer wenn er Alkohol getrunken hatte, dreht ein afghanischer Asylwerber (23) durch. Auch am Ostermontag kam er nach einem Besuch eines Zeltfestes betrunken nach Hause. Mit 1,3 Promille attackierte er vier Mitbewohner, fügte einem eine Schnittwunde, einem anderen einen Bauchstich zu. Beim Prozess wegen absichtlicher Körperverletzung in Linz wurde er zu zwei Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt