Entscheid in Koblenz

Gericht kippt Burkini-Verbot in Schwimmbädern

Ausland
14.06.2019 13:15

Das Oberverwaltungsgericht im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz hat im Eilverfahren ein in den Schwimmbädern der Stadt Koblenz geltendes Burkini-Verbot gekippt. Das zum Jahresbeginn eingeführte grundsätzliche Verbot in der Badeordnung der Stadt verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Die Richter setzten die Regelung außer Vollzug - zumindest bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Die seit dem 1. Jänner geltende Badeordnung erlaubt das Schwimmen nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts. Leistungsschwimmer und Triathleten dürfen auch Neoprenanzüge tragen. Im Schulsport ist das Tragen von Burkinis erlaubt.

Syrische Asylwerberin zog vor Gericht
Gegen die Neuregelung zog eine syrische Asylwerberin vor Gericht. Sie machte geltend, dass sie gläubige Muslimin ist und zugleich der Besuch eines Schwimmbads wegen eines Rückenleidens dringend erforderlich sei. Ihrem Eilantrag auf Aussetzung der Regelung gab das Oberverwaltungsgericht nun statt.

Das Gericht kritisierte die vom Stadtrat angeführte Begründung, wonach bei vollständiger Bekleidung Badegäste nicht auf Krankheiten, offene Wunden oder Hautausschläge kontrolliert werden könnten. Die Trägerinnen von Burkinis würden dabei aber stärker belastet als andere Gruppen wie Leistungsschwimmer oder Triathleten, die Neoprenanzüge tragen dürfen, hatte der Stadtrat argumentiert. Eine ausreichende sachliche Rechtfertigung dafür sei nicht erkennbar.

SPD-Ministerin: „Burkinis sind völlig vertretbar“
Es bleibe auch unklar, warum der Schutz vor Gesundheitsgefahren nachrangig sein solle, wenn der Burkini im Schwimmunterricht getragen werde. Die Richter prüften nach eigenen Angaben wegen der bereits festgestellten Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot nicht mehr, ob die Regelung mit der Glaubensfreiheit im Einklang steht. Laut der deutschen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) seien die islamkonformen Ganzkörperbadeanzüge „völlig vertretbar“.

2016 wurde Verbot an französischen Stränden gekippt
Bereits vor knapp zwei Jahren erklärte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmäßig. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus. Freiheitsrechte könnten demnach nur bei „erwiesenen Risiken“ für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter. Diese seien im Fall des Burkini nicht gegeben.

Auch in Österreich wird darüber heiß diskutiert. Wiens Vizebürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) forderte ein Burkini-Verbot in Schwimmbädern. „Für mich ist Wien Bikini - und sicher nicht Burkini. Die Badekleidung muss eben den Hygiene-Regeln entsprechen“, sagte er vor knapp einem Jahr.

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