Unstimmigkeiten gibt es etwa in Schladming - hier reklamieren ÖVP und SPÖ jeweils eine Stimme für sich, was über ein Mandat in die eine oder andere Richtung entscheiden könnte. Die Landeswahlbehörde muss jetzt entscheiden, ob die Einsprüche gerechtfertigt sind und sich das Wahlergebnis ändert - oder es sogar zur Neuwahl kommt.
Laut Landeswahlreferat gehe es in den meisten Fällen um die Qualifizierung von Stimmzetteln, in einigen Fällen um Wahlkarten und in einem Fall um unlautere Wahlwerbung. Mit den Anfechtungen sind die Wahlergebnisse in Schladming, Kirchbach i.S., Krieglach, Auersbach, Semriach, Kitzeck, Frohnleiten, Lassing und Hof bei Straden vorerst nicht rechtskräftig.
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