Die wichtigsten Regeln

In Graz: Aktion scharf gegen sorglose Hundehalter

Steiermark
04.06.2019 13:10

Stadt Graz und Polizei starten nun die „Schwerpunkt-Aktion Hund“. Ziel ist es, das Zusammenleben von Hundebesitzern, Vierbeinern und Nicht-Hundebesitzern in der Stadt konfliktfreier zu gestalten. 9000 gemeldete Hund gibt es in Graz - die Dunkelziffer ist weit höher. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

„Es kann nur ein Miteinander geben, es braucht Verständnis der Nicht-Tierbesitzer, aber auch ein verantwortungsvolles Verhalten von Hundebesitzern“, so der für das Veterinäramt zuständige FP-Vize-Bürgermeister Mario Eustacchio. „Im urbanen Raum gibt es aber oft Konflikte.“

Freilaufende Hunde machen Jagd auf Rehe
Der Grazer Stadtpolizei-Kommandant Kurt Kemeter kündigt verschärfte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet an - auch am Stadtrand: „Wir haben mittlerweile mehr von Hunden zu Tode gehetzte Rehe als Rehe, die Opfer von Autounfällen geworden sind.“ Kontrolliert wird in Kooperation mit der Grazer Ordnungswache.

Leinenpflicht, Chip und Versicherung
Hier noch einmal die wichtigsten Regeln:

  • Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Plätze, Gaststätten, Geschäftslokale usw.) entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
  • In Grazer Parkanlagen gilt die Leinenpflicht.
  • Hundewiesen: Zwölf gibt es aktuell in Graz, vier weitere werden bald eröffnet - und zwar in Eggenberg, Wetzelsdorf, in der Smart-City und in Straßgang. In diesen Freilaufflächen gibt es keine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Den einzigen Hundebadeteich der Stadt gibt es aktuell bei der Hundewiese Auwiesen in Liebenau.
  • Hundezone: In diesen Zonen ohne eine Einzäunung gilt die Leinenpflicht.
  • Das „Gackerl-Sackerl“: Hundebesitzer müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche Bereiche nicht verunreinigt werden. Dafür gibt es 500 „Sackerl-fürs-Gackerl“-Spender in Graz.
  • Haftpflichtversicherung: Seit 1. Jänner diesen Jahres ist die Hundeabgabe in Graz abgeschafft. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre keinen Hund gehalten hat, muss zum Hundekundekurs (Grundlagen der Hundehaltung usw.). Hunde müssen bei der Heimtierdatenbank registriert und gechippt werden. Halter von Hunden müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abschließen (über Haushaltsversicherung usw. möglich).
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