Wegen Mobbing und Co.

Lehrer-Rauswürfe selten: Nur 58 Fälle in 5 Jahren

Wien
31.05.2019 12:50

Der aktuelle Fall von Mobbing durch eine Wiener AHS-Lehrerin hat auch die Debatte darüber wiederbelebt, ob es zu wenige Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten von Pädagogen gibt. Kündigungen und Entlassungen kommen dabei zumindest an Bundesschulen äußerst selten vor, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS. Nur 58 Lehrer wurden seit 2014 rausgeworfen.

23.200 Lehrer unterrichten derzeit an den Gymnasien, 23.800 an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Die Zahl der Disziplinarmaßnahmen ist im Vergleich dazu sehr gering: 15 Disziplinarverfahren wurden zwischen 2014 und 2018 gegen beamtete Bundeslehrer eingeleitet, in einem Fall kam es daraufhin zu einer Entlassung - es war übrigens die einzige Entlassung eines beamteten Lehrers in dieser Zeit.

Meist Vertragsbedienstete betroffen
Unter den Vertragsbediensteten gab es in dieser Zeit 17 Entlassungen. Eine solche bewirkt die sofortige und fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ein triftiger Entlassungsgrund muss dabei vorliegen. Zwei solcher Entlassungen wurden wegen mangelhaften Unterrichts bzw. grober Mängel im Unterricht und zwei wegen strafgerichtlicher Verurteilungen ausgesprochen. In allen übrigen Fällen führt das Ministerium keine konkreten Gründe für die Maßnahmen an. Kündigungen - im Vergleich zur Entlassung ist diese Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter anderem an Fristen gebunden - wegen einer gröblichen Verletzung der Dienstpflicht, bei der aber noch keine Entlassung infrage kam, gab es zwischen 2014 und 2018 insgesamt 40. Alle Betroffenen waren Vertragsbedienstete.

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1300 Versetzungen
In der Anfrage wollten die NEOS auch Auskunft über die Zahl der Mobbingfälle und von Versetzungen wegen Mobbings oder aus anderen Gründen: Unter Bundeslehrern gab es laut Bildungsministerium vier Fälle von möglichem Mobbing, bei denen anzügliche Äußerungen, distanzloses Verhalten, Beschimpfungen und abwertende Äußerungen Thema waren. Zudem gab es mehr als 1300 Versetzungen in den fünf Jahren. Dafür kann es laut Ministerium aber sowohl dienstliche als auch persönliche Gründe geben. Ein Instrument, um sich von ungeeigneten Lehrern zu trennen, sei die Versetzung „jedenfalls nicht“. Zu den mehr als 75.000 von den Ländern verwalteten Pflichtschullehrern (v.a. Volks- und Neue Mittelschule) kann das Ministerium übrigens mangels Daten keine Informationen liefern.

„Wanderpokale“ werden weitergereicht
Für die NEOS ist das Ergebnis der Anfragebeantwortung ein Beleg dafür, dass derzeit eine Kündigung von Lehrern, „die offenbar am falschen Platz sind und sich grobe Dinge zuschulden kommen haben lassen“, nur schwer möglich ist. „Dafür gibt es offenbar etliche sogenannte ,Wanderpokale‘, die von Schule zu Schule weitergereicht werden - was sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den Kolleginnen und Kollegen gegenüber verantwortungslos ist“, so Bildungssprecher Douglas Hoyos.

Das „verkrustete Lehrerdienstrecht“ gehöre entsorgt und durch einen bundesweiten Rahmenkollektivvertrag für alle Schulangestellten ersetzt, der Mindestlöhne und Grundgehälter, ein Jahresarbeitszeitmodell und Kündigungsmöglichkeiten regelt. „Wir müssen verhindern, dass ein paar schwarze Schafe unter dem Lehrpersonal dauerhaft den Berufsstand schädigen.“

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