Streit um Narbe

Kaiserschnitt ging schief: Soldatin klagt Spital

Österreich
21.04.2019 06:00

Überglücklich ist eine 35-jährige Steirerin über die Geburt ihrer Tochter im April des Vorjahres. Über die Kaiserschnitt-Narbe ist die Berufssoldatin allerdings alles andere als erfreut. Denn diese sei im Landeskrankenhaus Feldbach viel zu hoch angesetzt worden, verlaufe asymmetrisch und beeinträchtige die Mutter in ihrem Alltag. Ein Rechtsstreit ist entflammt.

Es war ein Freudentag: Am 25. April 2018 erblickte die Tochter der Steirerin das Licht der Welt. Gezwungenermaßen per geplantem Kaiserschnitt, da das Kind nicht richtig lag. Kurz nach der Entbindung bemerkte die junge Mutter allerdings, dass der Schnitt beinahe in Bauchmitte, nur knapp unter dem Nabel, platziert war. Im Normalfall verläuft dieser direkt bei der Schamhaargrenze, also viel weiter unten.

Starke Schmerzen nach Geburt
„Ich habe die Narbe meiner Zimmerkollegin gezeigt. Auch sie meinte, dass sie sehr weit oben liegt. Bei jeder Kontrolle hat man mich außerdem gefragt, ob ich einen Not-Kaiserschnitt hatte“, erinnert sich die 35-Jährige zurück. Starke Schmerzen plagten sie: „Nach fünf Tagen konnte ich noch immer nicht ordentlich gehen.“

„Hauptsache, das Butzi ist gesund“
„Hauptsache, das Butzi ist gesund“, soll ihr ein Arzt auf eine erneute Nachfrage gesagt haben. „Mir geht es nicht um Eitelkeit, es ist einfach störend. Außerdem hat mir nie jemand gesagt, wieso der Schnitt so durchgeführt worden ist. Ich wollte es ja nur verstehen“, klagt die Berufssoldatin im Gespräch mit der „Steirerkrone“.

Soldatin sollte „Hoserl einfach höher ziehen“
Die Narbe reibe außerdem am Hosenbund: „Unterhosen kaufe ich mir nur mehr ohne Naht. Ein Arzt meinte, ich soll mein Hoserl eben höher ziehen“, ist sie empört. Im November wagte die Frau schließlich den Schritt zur Plastischen Chirurgie am Grazer Landeskrankenhaus. Dort bescheinigte man ihr eine asymmetrische, nicht mittig, sondern nach rechts auslaufende und dort ansteigende Narbe und empfahl eine Narbenkorrektur.

„Schnittführung etwas unglücklich“
Mit Anwalt Ulf Schulze-Bauer hat sie rechtliche Schritte gegen die Spitalsgesellschaft KAGes eingeleitet. Nun gibt es auch ein Gutachten. Das besagt, dass der Kaiserschnitt „lege artis“ (nach den Regeln der ärztlichen Kunst) durchgeführt worden sei, lediglich die Schnittführung war „etwas unglücklich“. „Das bestätigt unseren Prozessstandpunkt, dass die Kaiserschnitt-Entbindung korrekt erfolgte, zur Gänze“, heißt es seitens der KAGes.

Für die Betroffene und ihren Anwalt ist das nicht zufriedenstellend. Schulze-Bauer will jetzt weitere Antworten vom Sachverständigen einholen.

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