„Ich habe mir damit kein schönes Leben geleistet, ich brauchte das Geld zum Überleben“, erklärt die 45-jährige Betrügerin, warum sie der Pensionsversicherungsanstalt nichts vom Tod ihrer Schwiegermutter mitgeteilt hatte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann lebt die gelernte Einzelhandelskauffrau in Traun.
Todesfall wurde PVA nicht gemeldet
Durch das Nichtmelden des Trauerfalls wurde auf das Konto der Verstorbenen nach wie vor die Pension eingezahlt. Seit 4. April 2013 kamen so 39.114,24 Euro zusammen, welche von der Betrügerin abgehoben und ausgegeben wurden. Genau diese Summe will die PVA nun von der Angeklagten zurück. Diese sieht ihren Fehler ein und will das Geld auch zurückzahlen.
Aktuell arbeitslos
Gibt es nur mehr ein Problem: Die Frau ist seit Februar arbeitslos und auch ihr Mann verdient nicht viel. Außerdem hat sie mit ihrem Schuldenberater erst vor kurzem Privatkonkurs angemeldet und schuldet auch noch weiteren Gläubigern Geld. Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet: 9 Monate bedingte Haft und die aufrechte Probezeit einer anderen Verurteilung wurde um zwei weitere Jahre verlängert.
Philipp Zimmermann, Kronen Zeitung
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