Die Regierung beschließt am Mittwoch im Ministerrat ihr Modell der Mindestsicherung. Trotz heftiger Kritik in der Begutachtung gibt es nur kleine Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf. Eines vorweg: Die Höhe der Geldleistungen bleibt unverändert, für Zuwanderer gilt aber künftig eine Wartefrist von fünf Jahren. Ebenfalls neu: Der Bonus für Behinderte wird von einer Kann- in eine Muss-Bestimmung umgewandelt. Hier alle Fakten zur Mindestsicherung Neu im Überblick:
Sanktionen bleiben Ländersache
Nach einem geplanten öffentlichen Hearing im Parlament soll der Entwurf nach den Plänen der Regierung Ende Mai im Nationalrat beschlossen werden. Die Länder haben dann bis Ende des Jahres Zeit für ihre Ausführungsgesetze, mit 1. Jänner 2020 soll dann das Grundsatzgesetz des Bundes, in dem konsequent von „Sozialhilfe“ und nicht mehr von „Mindestsicherung“ gesprochen wird, in Kraft treten. Die genauen Ausführungsbestimmungen sowie konkrete Sanktionen bei Missbrauch oder Arbeitsunwilligkeit müssen die Länder selbst festlegen.
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