Als Vorbild sieht Mitterlehner Deutschland: "Deutschland hat 80 Millionen Einwohner und dort ist ein einheitlicher Jugendschutz gang und gäbe und kann auch gelebt werden." Der Minister betont, nicht nur einheitliche, sondern auch allgemeinverständliche Regeln anzustreben. Erreichen will er das mit einem einheitlichen Jugendschutzgesetz, über das er bis zum Sommer eine Einigung mit den Ländern verhandeln will.
Einem einheitlichen Jugendschutzgesetz können die zuständigen ÖVP-Landesrätinnen von Tirol und Vorarlberg, Patrizia Zoller-Frischauf und Greti Schmid, allerdings wenig abgewinnen. Schmid kann sich lediglich eine Harmonisierung mittels einer Bund-Länder-Vereinbarung vorstellen, die die Traditionen der Länder berücksichtige. Jugendschutz sei Landeskompetenz "und so soll es auch bleiben", betonte Schmid.
Tirol wünscht sich "nicht gerade ein Bundesgesetz"
Ähnlich Zoller: Eine Entrümpelung der Jugendschutzbestimmungen sei wünschenswert, "aber ich wünsche mir jetzt nicht gerade ein Bundesgesetz". Außerdem will die Tiroler Landesrätin etwa beim Alkoholkonsum am expliziten Verbot von Schnaps und "Alkopops" für unter 18-Jährige festhalten und befürchtet, dass ein einheitliches Gesetz eine "Nivellierung nach unten" bringen würde.
Kulanter war da schon der Niederösterreicher Johann Heuras, der für einheitliche "Orientierungshilfen" für Jugendliche plädierte. "Jetzt haben wir unterschiedliche und daher werden diese Regeln nicht angenommen", betonte der VP-Landesrat. Allerdings forderte er die Einbindung der Länder und warnte davor, den Jugendschutz mit einer generellen Föderalismusdebatte zu verknüpfen: "Dann ist der Prozess zum Scheitern verurteilt." Für Heuras wäre eine Harmonisierung freilich nichts Neues, da für Niederösterreich, Wien und das Burgenland bereits einheitliche Regeln gelten.
Derzeitige Regelung führt zu absurden Effekten
Der Effekt: Während 14- bis 16-Jährige in der Steiermark schon um 23 Uhr zu Hause sein müssen, dürfen sie in der Ostregion bis 1 Uhr ausgehen. Wolfgang Moitzi von der Bundesjugendvertretung hält den zersplitterten Jugendschutz daher für "totes Recht". Jugendliche seien heute deutlich mobiler als früher und würden beispielsweise zu Konzerten in andere Bundesländer fahren. Da könne man nicht erwarten, dass sie vorher das dort gültige Jugendschutzgesetz "ausdrucken und auswendig lernen", fordert Moitzi ein einheitliches Gesetz.
Dass man im ungleich größeren Deutschland mit einheitlichen Jugendschutzbestimmungen durchaus gut zurecht kommt, hatte zuvor der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz, Gerd Engels, geschildert. Er verwies auch darauf, dass auch das Interesse an international abgestimmten Regeln zuletzt zugenommen habe, "da sich das Internet bedauerlicherweise nicht an Landesgrenzen hält".
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.