Nach Freispruch 2017

Eigene Kinder gequält: Neuer Prozess gegen Arzt

Österreich
21.02.2019 13:07

Jahrelang soll er seine vier Kinder gequält haben, im September 2017 wurde er vom Gericht von diesem Vorwurf freigesprochen. Doch das Urteil sorgte in der Folge für Aufregung, ebenso auch die Begründung dafür - weshalb der Prozess weitere Verfahren nach sich zog und schließlich auch Berufung gegen das Urteil gegen den steirischen Arzt eingelegt wurde. Ab dem 26. Februar muss sich Eduard Lopatka deshalb erneut vor Gericht verantworten, in einem neuen Prozess -, weil „Beweisergebnisse nicht ausreichend erörtert“ worden waren, wie es heißt.

Es sind schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft dem praktischen Arzt vorwirft. Immer wieder soll er mit Selbstmord gedroht und die Kinder massiv gekränkt haben. Außerdem fügte er sich laut Anklage immer wieder selbst Verletzungen zu, um danach den Sohn oder eine seiner drei Töchter zu zwingen, ihm zu helfen. Etwa mussten die Kinder Spritzen verabreichen, oder etwa einen Schraubenzieher, den sich der Beschuldigte selbst in den Bauch gerammt haben soll, herausziehen.

Richter sah „verspäteten Rosenkrieg“
Andreas Rom, der Richter des ersten Verfahrens, sah in der Anzeige der Kinder, die mittlerweile alle erwachsen sind, einen „verspäteten Rosenkrieg“, da sie erst erfolgte, als sich der Arzt scheiden lassen wollte. Zu Diskussionen hatte auch die Urteilsbegründung geführt, in der der Richter auf die Kleidung der Kinder (legen „offensichtlich auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert“) und der Mutter („extravaganter Kleidungsstil, überladene Person“) vor Gericht einging. Die vier Kinder wandten sich wiederholt an die Medien und hatten sogar einen eigenen Berater engagiert, der ihnen helfen sollte, ihre Sicht der Dinge zu lancieren.

Weitere Ermittlungen
Der Prozess zog weitere Verfahren nach sich, eine der Zeuginnen wurde wegen Falschaussage verurteilt. In einem weiteren Fall laufen derzeit noch Ermittlungen. Es handelt sich dabei um den von einigen angezweifelten Selbstmord des Vaters einer Frau, die mit Eduard Lopatka rund ein Jahr lang liiert war und bei dem eine Schusswaffe des Arztes im Spiel war.

Am 26. Februar muss der Angeklagte daher erneut im Gerichtssaal Platz nehmen, für diesen Verhandlungstag ist lediglich seine Einvernahme geplant. Weitere Zeugen werden in der Folge noch gehört, weshalb mit einem Urteil an diesem Tag nicht zu rechnen ist. Die Nennung des Namens des Arztes ist nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Dezember 2018 im Zuge der Prozessberichterstattung zulässig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele