Aus dem Gerichtssaal

Mölltaler Affenaffäre und schlampige Aufklärung

Kärnten
04.02.2019 07:36

Das ist SPRUCHREIF: Nach laxer Aufklärungsarbeit bleibt ein Raubopfer auf Prozesskosten sitzen, ein Gemeindemandatar bezeichnete politische Gegner als Schimpansen und Partisanen, Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs gekippt. . .

Würde der Justizakt nicht alles Schwarz auf Weiß belegen, könnte man diese Geschichte kaum glauben: Ein damals 25-jähriger Student zieht an einem Faschingsdienstag durch Klagenfurt. Vor einem Lokal wird er von zwei mit Kapuzenjacken bekleideten Männern mit einem Messer bedroht und ausgeraubt. Der junge Mann flüchtet zunächst in ein Lokal, aufgrund seiner Alkoholisierung glaubt ihm niemand.

Er ruft die Polizei. Die Beamten kommen, zweifeln ebenfalls an der Version. Dann wird eine Überwachungskamera im Eingangsbereich eines Lokales entdeckt. Die Polizei wertet das Video aus. „Allerdings zum falschen Zeitpunkt - man schaut sich den Film erst NACH dem Notruf an“, ist Anwalt Florian Mitterbacher sauer. Darauf ist kein Überfall zu sehen, nur der Student, wie er telefoniert. Er wird wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat angeklagt.

Erst während des Prozesses bequemt sich die Polizei auf Nachfrage, das gesamte Video auszuwerten. Und siehe da: Der Überfall ist deutlich zu sehen. „So deutlich, dass die Täter ausgeforscht und ihrerseits zu Haftstrafen verurteilt werden konnten“, bilanziert Mitterbacher. Übrig bleibt sein Mandant. Denn aufgrund der falschen Beschuldigung und des langen Verfahrens sitzt er auf rund 3500 Euro Kosten, nur 700 Euro hat er nach dem klaren Freispruch zurückbekommen. Die Finanzprokuratur als Anwalt des Staates hat eine weitere Schadensübernahme abgelehnt. Mit dem sinngemäßen Vermerk, es hätte ja doch niemand etwas falsch gemacht. Mitterbacher: „Uns bleibt nichts übrig als zu klagen, sollte es keine Einigung geben.“

Justitias Wege sind aber ohnehin oft unergründlich. Sie erinnern sich an die Affenaffäre aus dem Mölltal? Acht Gemeinderäte von SP und FP haben einen mittlerweile ehemaligen Mandatar geklagt, weil er sie in der politischen Auseinandersetzung als „Schimpansen“ oder „Partisanen“ beschimpft hatte. Sie forderten pro Nase 8720 Euro, insgesamt also 69.760 Euro. Daraus wird allerdings nichts. Denn die Höchstrichter des Obersten Gerichtshofes haben die Klage aufgrund eines rechtlichen Dilemmas abgewiesen und befunden, dass der potenzielle Beleidiger noch Geld erhält - seine Kosten von 8542,08 Euro müssen ihm ersetzt werden. Ob man Politiker Schimpansen (die eigentlich sehr kluge Tiere sind) nennen darf, wurde in dem Prozess übrigens nicht geklärt.

Neu aufgerollt wird dagegen das Verfahren gegen einen Kärntner Finanzbeamten, der im Streit um den Unterhalt für seinen Sohn und die Ex-Partnerin pflichtwidrig in ihre Steuerunterlagen geschaut hatte. Der 55-Jährige war zunächst vor Richter Gerhard Pöllinger geständig gewesen und hatte acht Monate bedingt sowie 3600 Euro Geldbuße ausgefasst. Doch mittlerweile hat er das Urteil beeinsprucht - mit Erfolg: Der Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs wurde (trotz Geständnis!) „mangels tragfähiger Sachverhaltsgrundlage“ vom OGH gekippt.

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