Mit 15 Monaten auf Bewährung ist am Dienstag ein mittlerweile 19-jähriger Bursch am Wiener Landesgericht davongekommen, nachdem er in einer Wohnhausanlage in Favoriten ein Mädchen zu vergewaltigen versucht hatte. Der Übergriff hatte sich bereits am 23. Mai 2016 abgespielt, die Betroffene war damals 15 Jahre alt, der Angeklagte 17.
Der ursprünglich aus der Türkei stammende Bursche war 2011 mit seiner Mutter und mehreren Geschwistern nach Wien übersiedelt, wo sein Vater schon seit längerem lebte. Der 19-Jährige bewegte sich allerdings eigenen Angaben zufolge ausschließlich in der türkischen Community und ist in einem auf türkische Lebensmittel spezialisierten Supermarkt beschäftigt. Er ist kaum der deutschen Sprache mächtig, ohne einen Dolmetscher wäre er nicht in der Lage gewesen, seiner Verhandlung zu folgen.
Die 15-Jährige war ihm zufällig auf der Straße begegnet. Er folgte ihr ins Stiegenhaus, als sie am Quellenplatz das Eingangstor zu ihrer Wohnhausanlage öffnete. Ihre Blicke hätten ihn dazu ermuntert, berichtete der nunmehr 19-Jährige einem Schöffensenat. Dort habe er sie auf den Hals geküsst, wogegen sie sich zunächst nicht gewehrt hätte.
Angeklagter geständig
Dass es dann zu mehr kam, führte Verteidigerin Patricia Fitzal auf „jugendliche Unbesonnenheit“ zurück. Bei einem 17-Jährigen sei „die Hemmschwelle geringer“. Der Angeklagte gab folglich zu, das Mädchen damals in Vergewaltigungsabsicht bedrängt zu haben. Wie die beigeschafften Jugendgerichtserhebungen ergaben, hatte er abgesehen von einem Bordellbesuch mit zwei Cousins davor noch keine sexuellen Erfahrungen gemacht.
Dass der Bursch sein Vorhaben nicht umsetzen konnte, verdankte das ihm körperlich deutlich unterlegene Opfer einem Lokalbesitzer, der in dem Gebäude sein Büro hat und zufällig das Stiegenhaus betrat. Der Jugendliche, der mit bereits herabgelassenen Hosen das Mädchen an die Wand gedrängt hatte, ergriff daraufhin die Flucht.
DNA überführt Täter
Als im Herbst gegen den Burschen ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Diebstahls und schwerer Nötigung eingeleitet wurde, wurde routinemäßig ein Mundhöhlenabstrich durchgeführt. Ein Abgleich dieser Probe mit der DNA-Datenbank ergab einen Treffer. Der 19-Jährige hatte seinerzeit am Hals des Mädchens seine DNA-Spuren hinterlassen, die von darauf spezialisierten Experten gesichert werden konnten. Am 9. Oktober klickten die Handschellen, nachdem die inzwischen 17-Jährige den Verdächtigen obendrein identifiziert hatte. Nach zwei Tagen wurde der Verdächtige gegen gelindere Mittel wieder enthaftet.
Opfer leidet bis heute an Folgen
Das Opfer des sexuellen Übergriffs leidet bis zum heutigen Tag an den Folgen der Tat. Wie ihre Rechtsvertreterin dem Gericht darlegte, machen ihr Panikattacken und Angstzustände zu schaffen. Sie bekam 1300 Euro an Wiedergutmachung zugesprochen. Hinsichtlich des nicht rechtskräftig Verurteilten - er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab - wurde Bewährungshilfe angeordnet und diesem die Weisung erteilt, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.
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