Die Mieterin Margit W. wohnt in einem Mehrparteienhaus. Bereits vor Jahren ließ sie eine einbruchhemmende Wohnungseingangstür einbauen, trotzdem fühlt sie sich nicht sicher genug. Die Wienerin will daher auch eine Videokamera vor ihrer Wohnungstür montieren lassen. Ist das eigentlich erlaubt?
Frau W. hofft, dass sie auf diese Weise einen Überblick bekommt über das, was sich im Gangbereich abspielt und welche Leute zu den Nachbarn auf Besuch kommen. Sie erkundigt sich vorher bei den Experten der Mieterhilfe – und erhält dort wichtige Informationen.
Um eine Überwachungskamera montieren zu dürfen, braucht es nämlich die Zustimmung der Datenschutzbehörde. Diese prüft sehr streng die geforderten Auflagen wie beispielsweise den angegebenen Zweck, die Kennzeichnung und Ähnliches. Achtung: Wer die Meldepflicht missachtet, riskiert eine Strafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro. Zu beachten ist auch, dass eine Kamera nur jene Bereiche erfassen darf, über die man die Verfügungsberechtigung hat, also wo man selbst bestimmen kann, was passiert.
Aufnahmen von Fremden verlangt Zustimmung
Im konkreten Fall von Frau W. liegt das nicht vor, da die Mieterin über den Gang (allgemeiner Teil des Hauses) nicht verfügen kann. Zudem erfasst die Kamera hier die Tür des Nachbarn – auch das wäre nur mit dessen Erlaubnis möglich.
Wird eine fremde Person mit einer Kamera aufgenommen, so hat sie das Recht, zu erfahren, was mit diesen Aufnahmen geschieht. Wer sich an diese Regelung nicht hält, muss sogar mit einem Bußgeld in der Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Kronen Zeitung
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