„Krone“-Ombudsfrau

Tisch nicht erhalten – was tun bei Lieferverzug?

Ombudsfrau
18.01.2019 06:00

Eine Tirolerin hatte einen Esstisch bestellt - der nicht geliefert wurde.   Da die Leserin das Möbelstück dringend brauchte, wollte sie wissen, was sie in dieser Situation tun kann. Die Ombudsfrau klärt, gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), auf.

750 Euro zahlte Michaela D. für den Tisch. Bei Abschluss des Kaufvertrages in einem Möbelhaus wurde eine Lieferzeit von sechs Wochen vereinbart. Als die um waren, wurde Frau D. mitgeteilt, dass sich die Zustellung verzögern werde - wie lange, konnte man jedoch nicht sagen. Die Tirolerin wandte sich schließlich an die „Krone“, fragte, ob sie das hinnehmen müsse, da sie den neuen Tisch für eine Familienfeier dringend brauche.

Die Ombudsfrau kontaktierte in dieser Sache den VKI. Expertin Maria Ecker dazu: „Wenn zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht geliefert wird, kann man vom Vertrag zurücktreten.“ Dazu müsse man aber unbedingt den Unternehmer schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu liefern und dazu erklären, dass man vom Vertrag zurücktritt, wenn innerhalb der genannten Frist nicht geliefert wird. Wird in einem Kaufvertrag keine Fälligkeit vereinbart, sieht das Konsumentenschutzgesetz übrigens vor, dass unverzüglich, jedenfalls aber nicht später als in 30 Kalendertagen geliefert wird.

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