„Nachwuchs-Programm“

Leichen „zum Üben“: Prozess gegen Bestatter

Ausland
16.01.2019 17:17

Ein deutscher Bestatter soll Leichen zu Übungszwecken dem beruflichen Nachwuchs zur Verfügung gestellt haben - ohne die Hinterbliebenen zu informieren. Wegen Störung der Totenruhe in fünf Fällen hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Mittwoch ein Strafverfahren beantragt. In zwei Fällen wurden die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten.

Im Bundesausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt im bayrischen Landkreis Bad Kissingen üben angehende Bestatter unter anderem, Leichen zu waschen und im Sarg zu betten. Die sterblichen Überreste dürfen nicht ohne den Willen der Angehörigen weggebracht werden, andernfalls ist laut Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt.

Geldstrafe droht
Über den Antrag wird das Amtsgericht Schweinfurt in den kommenden Wochen entscheiden. Dem Bestatter droht eine Geldstrafe.

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