Witwe diskriminiert

Griechenland wegen Scharia-Anwendung verurteilt

Ausland
19.12.2018 16:50

Griechenland ist das einzige EU-Land, in dem die Scharia eingeschränkt angewendet werden darf. Im äußersten Norden des Landes, in West-Thrakien, lebt als Folge der jahrhundertelangen osmanischen Herrschaft eine muslimische Minderheit. Seit 1923 basiert dort die Rechtssprechung auch auf islamischem Recht - wenn es beide Verhandlungsseiten akzeptieren. Doch im Fall eines Erbstreits, bei dem ebenfalls die Scharia angwendet worden war und eine Witwe den Großteil ihres Erbes verlor, sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Diskriminierungsverbot verletzt und verurteilte Griechenland.

Die Schwestern des Toten fochten das Testament an, weil der Mann einer muslimischen Minderheit angehört hatte. Griechische Gerichte gaben ihnen schließlich Recht und urteilten, dass in diesem Fall islamisches Recht gelten müsse.

Witwe verlor drei Viertel ihres Erbes
Die Beschwerdeführerin büßte daraufhin nach Angaben des Gerichts drei Viertel des Erbes ein. Sie machte vor Gericht geltend, dass sie alles geerbt hätte, wenn ihr Mann nicht muslimischen Glaubens gewesen wäre. Dieser Argumentation folgten die Straßburger Richter. Griechenland habe die unterschiedliche Behandlung von Menschen verschiedenen Glaubens in Erbfragen nicht objektiv und vernünftig gerechtfertigt.

Staaten, die wie Griechenland spezielle rechtliche Rahmenbedingungen für einzelne Glaubensgemeinschaften eingeführt hätten, müssten sicherstellen, dass dadurch keine Diskriminierung entstehe, urteilte nun das Menschenrechtsgericht. Insbesondere müssten Angehörige der betreffenden Minderheit die Möglichkeit haben, sich für die Anwendung des gewöhnlichen Rechts zu entscheiden.

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