Versuchte schwere Erpressung, Schlepperei und schwere Körperverletzung: So liest sich das Strafregister jenes 40-jährigen Irakers, der in Verdacht steht, am Samstag seine 50-jährige irakische Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in der Wiener Leopoldstadt erstochen zu haben. Wie krone.at aus Justizkreisen nun erfuhr: Der Iraker befindet sich schon seit 2004 in Österreich, sein zweites Asylverfahren läuft sei 2017 - und das, obwohl er schon dreimal rechtskräftig verurteilt wurde.
Der 40-jährige Daban K. spielt mit den Behörden seit mittlerweile 14 Jahren ein Katz-und-Maus-Spiel und narrt den Rechtsstaat. 2010 wurde der Iraker erstmals wegen versuchter schwerer Körperverletzung straffällig und rechtskräftig verurteilt. Die zweite Verurteilung (ebenfalls rechtskräftig) folgte 2016 wegen Schlepperei. Die dritte rechtskräftige Verurteilung holte er sich am 16. August 2017 vom Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung ab. Das Urteil damals: neun Monate unbedingte Haft.
Gutachterin empfahl, Iraker im Spital behandeln zu lassen
Am 26. Jänner 2018 wurde ihm die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Doch da er ein Kriegsflüchtling und davon traumatisiert sei, empfahl eine Gutachterin, ihn im Krankenhaus behandeln zu lassen. Anstelle eines Gefängnisaufenthalts habe der 40-Jährige daher nur eine Fußfessel verpasst bekommen. Das Gericht war zwar einverstanden, doch Daban K. habe sich das Gerät nie abgeholt. Eine Bestätigung darüber liegt bis dato noch nicht vor. Fest steht, dass der Iraker nach dem Urteil wieder verschwand. Wenig später soll er dann auf seine 50-jährige Lebensgefährtin im Streit wie von Sinnen eingestochen haben. Offenbar hatten Opfer und Täter demnächst einen Hochzeitstermin.
Zweites Asylverfahren begann 2017
Wie krone.at weiters erfuhr, war der Mordverdächtige nach seiner ersten rechtskräftigen Verurteilung 2010 insgesamt vier Jahre lang untergetaucht und für die Behörden nicht auffindbar. Danach wurde er offensichtlich im Schlepperwesen aktiv. Sein mittlerweile zweites Asylverfahren begann 2017. Der entsprechende Antrag liegt seither beim Bundesverwaltungsgerichtshof. Man fragt sich daher: Wie kann sich ein Verfahren so lange hinziehen, wenn man bereits weiß, dass der Betroffene bis zu diesem Zeitpunkt bereits zweimal rechtskräftig verurteilt wurde?
Verdächtiger schweigt
Daban K. sitzt derzeit in U-Haft und schweigt im Verhör beharrlich. Ein Tatmotiv hat er ebenfalls nicht genannt. Auch gegenüber seinem Anwalt dürfte er sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert haben. Bei seiner Festnahme kurz nach der Bluttat in einem Lokal in Wien-Favoriten, in dem er sich kurz davor noch zwei Dürüm bestellt hatte, sagte er allerdings zu den Beamten: „Ich bin der, den ihr sucht.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).