Weil sie über Monate hinweg Heroin und Kokain verkauft hatten, sind drei Nigerianer am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen erhielt zu einer zuvor ausgesprochenen Haftstrafe von 14 Monaten noch einmal ein Jahr Haft dazu, die anderen beiden Angeklagten zweieinhalb beziehungsweise vier Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Im Rahmen einer kriminellen Vereinigung waren laut Gericht gleich mehrere Nigerianer tätig - fünf von ihnen waren bereits am Dienstag zu Haftstrafen verurteilt worden. Am Donnerstag folgten schließlich die drei übrigen. Ein Angeklagter wurde zusätzlich zu den Suchtmittelvergehen auch noch wegen schwerer Nötigung verurteilt, das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Abnehmer, der zu wenig Geld dabei hatte, bedroht haben soll. Richter Michael Schofnegger, der dem Schöffensenat vorsaß, verwies in seiner Urteilsbegründung auf die Zeugen, die einige der Angeklagten während des Prozesses eindeutig identifiziert hatten: „Es war eine reine Schutzbehauptung, dass einige der Angeklagten erst kurz zuvor nach Kärnten gekommen waren und bei der Hausdurchsuchung zufällig in einer Wohnung waren, in der sich die kriminelle Vereinigung aufhielt.“ Zumindest 14 Personen seien Mitglieder der Vereinigung gewesen, die sehr gut organisiert gewesen sei: „Oft war derjenige, bei dem die Drogen über das Handy bestellt wurden, ein anderer als der Überbringer.“ Der Richter betonte aber auch, dass es sich bei den am Donnerstag verurteilten Angeklagten nur um kleinere Dealer handelte. Trotzdem wurden unbedingte Haftstrafen ausgesprochen, was Schofnegger mit Spezial- und Generalprävention begründete. Die Verteidigerin des Mannes, der vier Jahre Haft ausgefasst hatte, kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die beiden anderen Angeklagten akzeptierten die Urteile. Staatsanwältin Marina Murko gab keine Erklärung ab.
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