Urteil gegen Obfrau

Sozialbetrug in Millionenhöhe: Vier Jahre Haft

Österreich
17.07.2018 13:39

Am Landesgericht Linz sind am Dienstag die ehemalige Obfrau eines Sozialvereins und ihr Lebensgefährte wegen eines millionenschweren Förder- und Sozialbetrugsfalls zu vier Jahren unbedingter bzw. neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die 40-Jährige soll mit manipulierten Abrechnungen 766.000 Euro zu viel an Förderung kassiert und zwei Vereine um 1,65 Millionen Euro gebracht haben.

Der 44-jährige habe ihr jahrelang blind vertraut, wie er sagte. Als der Fall aufzufliegen drohte, half er unter anderem, Beweismittel zu fälschen. Als Motiv für die Tat führte die Hauptangeklagte ihre Spielsucht an. Allerdings hatte sie mit den Vereinsgeldern auch mehrere Autos gekauft sowie einen Hausbau finanziert. Sie sowie ihr Partner legten vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Im Fall der Hauptangeklagten kündigten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung an - somit nicht rechtskräftig. Das Urteil gegen ihren Lebensgefährten hat hingegen bereits Rechtskraft erlangt.

Die 40-jährige Obfrau und ihr Lebensgefährte arbeiteten für einen Sozialverein, der sich um Menschen mit Beeinträchtigung kümmert. Brauchten zum Beispiel Menschen mit Handicap häusliche Pflege oder andere Assistenzleistungen, bezahlten sie die Kosten zunächst privat und übergaben die Rechnungen dann dem Verein, der die Beträge mit dem Sozialressort des Landes abrechnete. Dabei wurden ab 2014 die Summen aber nach oben verfälscht.

Zuwendungen des Landes privat verwendet
Andererseits wurden fixe Zuwendungen des Landes an den Verein nur teilweise oder gar nicht an die Schützlinge weitergegeben, sondern ebenfalls privat verwendet. Bis schließlich einem Bankangestellten die Geschäftsgebahrung bedenklich vorkam und er die Polizei informierte.

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