St. Pölten bleibt oben

Bundesliga schmettert Protest von Wr. Neustadt ab!

Fußball National
11.06.2018 20:18

Nächster Akt im Fußball-Kasperltheater: Der Senat 1 der Österreichischen Bundesliga hat das Relegationsrückspiel zwischen dem SKN St. Pölten und SC Wiener Neustadt mit 1:1 beglaubigt! Doch damit ist diese Causa noch nicht abgeschlossen, denn Wiener Neustadt meldete gegen diesen Beschluss bereits mündlich Protest an. Dieser muss fristgerecht schriftlich beim Protestkomitee erfolgen.

Nach Ansicht des Senats unter dem Vorsitz von Norbert Wess stand die Vorgehensweise des SKN St. Pölten „in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs“. Gleich mehrere Paragrafen, in denen die Bestimmungen über Kooperationsverträge geregelt sind, wurden in der Urteilsbegründung angeführt. Wiener Neustadt hatte sich daran gestoßen, dass David Atanga nicht nur für den SKN St. Pölten, sondern auch für Red Bull Salzburg und den FC Liefering und somit für drei verschiedene Vereine in der abgelaufenen Saison gespielt hatte.

„Gemäß den verfahrensgegenständlichen Bestimmungen ist zwischen einer Spielberechtigung für den Stammverein und einer Einsatzberechtigung für den Kooperationsverein zu unterscheiden. Die Kooperationsbestimmungen besagen, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind“, hielt die Bundesliga in ihrer Aussendung am Montagabend fest.

„Wenngleich keine direkte Anwendbarkeit der FIFA-Regulative in diesem Zusammenhang gegeben ist, ist der Senat 1 im Übrigen auch der Meinung, dass die gegenständliche Handhabung auch in Einklang mit den internationalen Vorgaben steht“, hieß es weiters. Wiener Neustadt hofft trotzdem weiterhin, den Aufstieg in die höchste Spielklasse abseits des Rasens erzwingen zu können, und kündigte deshalb die Anrufung der nächsten Instanz an. Dafür muss nach Übermittlung des Langbeschlusses innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee schriftlich Einspruch erhoben werden.

Sollte auch die zweite Instanz das Spielergebnis bestätigen, bliebe Wiener Neustadt noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht.

Beim SKN St. Pölten zeigte man sich erwartungsgemäß erfreut. „Wir planen weiter voll für die oberste Spielklasse und werden in den nächsten Tagen den Kader weiter verstärken“, kündigte General Manager Andreas Blumauer an. Für Präsident Helmut Schwarzl bestätigt das Urteil, „dass sich unser Verein korrekt und regelkonform verhalten hat“. Der Anwalt der „Wölfe“, Anton Hintermeier, sah im Urteil sogar Wegweisendes: „Jede andere Auslegung dieser Kooperationsspieler-Regelung würde dem Sinn und Zweck dieser Nachwuchsförderung sogar widersprechen.“

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(Bild: KMM)



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