Fall "Kalinka"

Deutschland will verschleppten Arzt zurückholen

Ausland
23.10.2009 16:16
Deutschland will im Fall "Kalinka" den nach Frankreich verschleppten Arzt Dieter K. (Bild links) ins Land zurückholen. Das Außenministerium suche "gemeinsam mit den französischen Kollegen" nach einer Lösung, die die Rückkehr des 74-Jährigen möglich macht, sagte ein Sprecher des Außenministeriums am Freitag in Berlin.

Das Ministerium lege "großen Wert auf eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frankreich". Die deutsche Botschaft bemühe sich um eine Kontaktaufnahme mit dem inhaftierten Kardiologen. Deutschland habe aber nicht die sofortige Freilassung beantragt.

1995 zu 15 Jahren Haft verurteilt
Dieter K. war in Frankreich 1995 in Abwesenheit für schuldig befunden worden, seine damals 14 Jahre alte französische Stieftochter Kalinka (Bild rechts) mit einer Spritze getötet zu haben. Er musste die 15-jährige Haftstrafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht auslieferte.

Kalinkas Vater organisierte Entführung
Der 74-Jährige war am Wochenende gefesselt und geknebelt in der Nähe des Landgerichts der elsässischen Stadt Mülhausen aufgefunden worden. Wenig später gestand der leibliche Vater der getöteten Kalinka, die Entführung veranlasst zu haben (siehe Infobox). Andre Bamberski kämpft seit Jahren dafür, dass der Arzt seine in Frankreich verhängte Strafe verbüßt.

Deutschland verweigerte Auslieferung
Deutschland verweigerte bislang eine Auslieferung, weil der Fall 1982 von der deutschen Justiz zu den Akten gelegt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den Prozess in Frankreich als unfair gerügt, weil der Angeklagte sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen durfte. Die französische Justiz hat nun ein Jahr Zeit, um einen neuen Prozess zu organisieren.

K. hatte seine Zulassung als Arzt in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung, übte seinen Beruf aber illegal weiter aus.

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