Wettlauf um Gesetz

Streit um Sonderwidmung für Asylzentrum

Kärnten
20.10.2009 15:07
Durch eine Änderung des Gemeindeplanungsgesetzes will das Land sicherstellen, dass ein Erstaufnahmezentrum nicht nach Kärnten kommt. Doch das ist nicht so einfach: Asylrecht ist Bundessache, und das gilt auch für die Verordnung eines Standortes. Außerdem droht ein Wettlauf: Kommt zuerst die Verordnung oder die Änderung des Gesetzes?

Innenministerin Maria Fekter hat angekündigt, dass die Entscheidung über ein Asylantenzentrum im Süden Österreichs bis Weihnachten fallen werde. Die Gesetzesänderung in Kärnten – Landes-Vize Uwe Scheuch will durchsetzen, dass für ein solches Zentrum eine Sonderwidmung notwendig und damit das Land zuständig wird – ist aber erst im Stadium der Vorbegutachtung.

Und hier lässt die bereits vorliegende Stellungnahme des Bundeskanzleramtes nichts Gutes ahnen. Denn verfassungsrechtlich gibt es Kompetenzprobleme mit dem Innenministerium. "Es hat Bedenken hinsichtlich der Landeszuständigkeit gegeben", bestätigt der Leiter der Verfassungsabteilung, Gerald Glantschnig.

Scheuch: "Werden Gesetz ändern!"
Und das weiß auch Scheuch, der dennoch bei seiner Linie bleiben will: "Auch wenn der Verfassungsdienst das kritisch beurteilt und Einsprüche drohen, werden wir das Gemeindeplanungsgesetz ändern, um ein Asylzentrum zu verhindern."

Das wird aber dauern, da diese Änderung der Landtag absegnen muss. Sollte Fekter zuvor entscheiden, dass ein Asylantenheim nach Kärnten kommt, will Scheuch die Änderung auch rückwirkend geltend machen: "Es dauert ohnehin Monate, bis solche Widmungsverfahren beginnen."

von Waltraud Dengel („Kärntner Krone“)

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