NS-Unrechtsurteile

Gnade nur für manche? Diskussion um Gesetzentwurf

Österreich
02.10.2009 13:24
Ein neuer Gesetzentwurf zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen sorgt für erbitterte Diskussionen. Eine "unglaubliche Provokation" ortet Richard Wadani, Sprecher des Personenkomitees "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz", in dem Papier. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner kann die Aufregung nicht verstehen und beharrt auf der aktuellen Fassung. Vor allem über die Frage, ob Deserteure generell freigesprochen werden sollen, wird gestritten.

"Gewalt kann auch damals Unrecht gewesen sein", rechtfertigt Bandion-Ortner eine Ausnahmeklausel, die eine generelle Rehabilitierung verhindern soll. Wurde etwa ein Wehrmachtsdeserteur von einem deutschen Militär- oder SS-Gericht auch wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt, stehen die Chancen auf eine Aufhebung seines Urteils schlecht. In solchen Fällen sei eine "Einzelfallprüfung" vorgesehen, erklärte Bandion-Ortner. Theoretisch, wenn es sich beispielsweise eindeutig um Notwehr gehandelt habe, sei eine Aufhebung trotzdem möglich - "grundsätzlich aber eher nicht".

Opferverband: "Eine unglaubliche Provokation"
Eine "unglaubliche Provokation" ortet Richard Wadani vom Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" in dem Papier. Er kritisert, dass die geplanten Regelungen "mit einer Rehabilitierung nicht das Geringste zu tun haben". Dem Komitee geht es vor allem darum, dass eine Beweislast-Umkehr stattfindet. Nicht der Deserteur soll den Vorwurf des Unrechts-Regimes widerlegen müssen. Stattdessen müsse die heutige Justiz die damals zur Last gelegte Tat nachweisen.

Hinzu komme, dass bei 4.000 Desertionen von Österreichern aus der Wehrmacht gerade einmal in fünf Fällen Gewalt angewendet wurde. "Nicht einmal das Argument, dass Kameraden in Stich gelassen wurden, ist zulässig, denn die meisten Soldaten flüchteten während ihres Heimaturlaubs", sagt Komitee-Pressesprecher Robert Kogler.

Die SPÖ begrüßt zwar den Vorstoß des Justizministeriums, will allerdings weitergehende Differenzierungen. So solle man nicht nur jene rehabilitieren, die nachweislich keinen Kameraden getötet haben, sondern auch jene, die dies im Zusammenhang mit ihrem Widerstand taten, sagte der rote Justizsprecher Hannes Jarolim. Allerdings ist er prinzipiell dagegen, dass Straftatbestände, die nicht aufgrund der Desertion erfolgt seien, gleich "mitgewaschen" werden.

Strache: "Auch andere Delikte von Rehabilitierung ausnehmen"
Ebenfalls unzufrieden mit dem Entwurf, wenngleich aus anderen Gründen, ist FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache. Dass nur der Mord an anderen Soldaten ein Ausnahmegrund von der generellen Rehabilitierung sein solle, treffe den Kern der Sache nicht, meinte er. Ein kollektiver Freispruch für alle Deserteure wäre "ein Schlag ins Gesicht jener Personen, denen wirklich Respekt zu zollen sei".

Für die Grünen ist der Gesetzentwurf "völlig inakzeptabel". Die Justizministerin "geht den Revisionisten auf den Leim" und erledige unbewusst das Geschäft jener, die den Widerstand kriminalisieren wollten, kritisierte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser am Freitag. Er frage sich, warum sich Bandion-Ortner nicht "entschieden von der Kriminalisierung der Wehrmachtsdeserteure" abgrenze, sagte Steinhauser. Es gehe um ein politisches Bekenntnis der Republik Österreich zu den Deserteuren. Die derzeit geführte Debatte stelle aber Deserteure "unter Generalverdacht und rückt sie in die Nähe von Kriminellen".

"Versöhnungsrat" für strittige Fälle
Laut Gesetzentwurf soll für strittige Einzelfälle ein "Versöhnungsbeirat" beim Justizministerium eingerichtet werden. Die Mitglieder, etwa Vertreter von Kriegsopfer-Organisationen und Historiker, sollen zu Anträgen Stellung nehmen und so an der Prüfung mitwirken können, meinte Bandion-Ortner.

Hinsichtlich der Beschlussfassung des Gesetzes gibt sich die Justizministerin zuversichtlich. "Es gehört jetzt schnell ein gesetzlicher Akt gesetzt", sie glaube deshalb auch an die Zustimmung der SPÖ. Nächste Woche wolle sie den Beschluss jedenfalls "in die Wege leiten".

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