Ein Verfahren beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten (UVS) hatte zunächst ergeben, dass die Beschwerdeführer freiwillig in den Bus gestiegen seien, der sie nach Traiskirchen gebracht hat.
Laut Verfassungsgerichtshof spricht aber gegen die Annahme der Freiwilligkeit der Umstand, "dass die Behörde sowohl den Termin für die Verbringung der Beschwerdeführer festgelegt als auch die Sicherheitsorgane zur Assistenzleistung angefordert hat".
"Eindruck der Befolgungspflicht erweckt"
Dass die anwesenden Polizisten nicht an der Verlegung der Tschetschenen mitgewirkt hätten, ändere nichts "am Vorliegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt", zumal es sich bei den Betroffenen um Asylwerber handle, bei denen gerade durch die Anwesenheit uniformierter Sicherheitsorgane der Eindruck einer Befolgungspflicht ausgelöst werde, so die Begründung des VfGH. Der UVS muss die Verhandlung nun wiederholen.
Abschiebung folgte auf Weisung Haiders
Die Abschiebung der tschetschenischen Asylwerber war auf Weisung des mittlerweile verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider erfolgt, der damit auf Gewaltexzesse während der Silvesternacht 2008 reagiert hatte.
Haider hatte die Abschiebung damit begründet, dass zwei Familienmitglieder in eine Schlägerei in Villach verwickelt gewesen seien, was sich im Nachhinein jedoch als unwahr herausgestellt hatte.
Keine Freude mit dem VfGH-Spruch hat der jetzige Landeshauptmann Gerhard Dörfler: Das Höchstgericht argumentiere "primär gegen Kärnten und gegen Haider", sagte er laut Medienberichten.
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