Praktikantengesetz

Einheitliche Regelung für Ferialjobs gefordert

Burgenland
20.05.2009 13:57
Unvollständige Lohnabrechnungen, nicht bezahlte Überstunden und ungewollte Schwarzbeschäftigung - das ist nur ein Teil der negativen Erfahrungen die viele Jugendliche als Ferialarbeiter machen. Der Einstieg in die Arbeitswelt sollte ein positiver sein. Für viele ist er jedoch härter als erhofft, erklärte der burgenländische SPÖ-Jugendsprecher Robert Hergovich am Mittwoch. Deshalb spricht er sich für die Einführung eines bundeseinheitlichen Praktikantengesetzes aus.

Dadurch soll jungen Menschen der Einstieg in die Arbeitswelt erleichtert und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Damit Jugendliche "wirklich Rechtssicherheit vorfinden", sollen die wichtigsten Bestimmungen über etwa Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt in einem Gesetz verankert werden.

Keine "Schlupflöcher" für Betriebe
Hergovich möchte die Jugendsprecher der anderen Bundesländer kontaktieren, um eine "gemeinsame parlamentarische Initiative" durchzuführen. "Die Grauzonen und die Schlupflöcher für Betriebe sollen damit geschlossen werden."

Faire Entlohung
Immer mehr Betriebe würden sich mit Praktikanten kostenlose Arbeitskräfte holen. Die Jugendlichen sollen dabei wie "normale Dienstnehmer" arbeiten, erhalten aber kein entsprechendes Entgelt dafür. Es müssten klare Unterschiede zwischen Volontariat, Pflichtpraktikum und Ferialjob bestehen. Während man als Volontär nicht in den Betrieb eingegliedert ist, das heißt keinen Dienstzeiten unterliegt, besteht bei einem Ferialjob ein "ganz normales" arbeitsrechtliches Dienstverhältnis. Hier müsse man sich an alle Pflichten halten und werde auch dementsprechend bezahlt.

Überstunden notieren
Da es bei der Abrechnung von Überstunden oft zu Problemen komme, empfiehlt Hergovich die Arbeitszeiten klar zu notieren, da sie sonst oftmals nicht ausbezahlt werden. Ein weiteres Problemfeld seien Praktika im Ausland: Hierbei gelte immer nationales Recht. Es sei besonders wichtig auf die Beschäftigungsbewilligung und die Versicherungen zu achten. Außerdem sollen die Jugendlichen im Vorfeld die Verträge von der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft überprüfen lassen.

Unerlaubte "Schnuppertage"
Immer beliebter bei den Unternehmen seien sogenannte "Schnuppertage", wo Betriebe die Jugendlichen unentgeltlich arbeiten lassen, um danach zu entscheiden ob eine Einstellung erfolgt. Diese Probetage seien in Österreich nicht erlaubt, würden dennoch manchmal bis zu einer Woche reichen, betonte Hergovich. Wenn Derartiges vorfalle, solle man auf alle Fälle die Arbeitszeit verrechnen, hier bestehe auch der Anspruch auf eine Versicherung.

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