Nach Sex-Affäre
Klatten-Erpresser zu sechs Jahren Haft verurteilt
Ursprünglich waren für das Verfahren vier Verhandlungstage angesetzt. Nach dem überraschenden Geständnis - in der Untersuchungshaft hatte S. beharrlich geschwiegen - verzichtete das Gericht aber auf eine umfassende Beweisaufnahme. Dies Geständnis habe eine "große Rolle" dafür gespielt, dass das Gericht deutlich unter der Forderung der Anklage nach neun Jahren Haft blieb, sagte der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf. So sei der BMW-Großaktionärin Klatten und den anderen drei Frauen eine für sie unangenehme Zeugenaussage erspart geblieben.
Opfer mit Sex-Aufnahmen erpresst
Der Anwalt von S., Egon Geis, hatte zuvor die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Namen seines Mandanten als "im Kern" zutreffend bezeichnet und fünf Jahre Haft gefordert. S. räumte neben dem Erschleichen von Geld durch erfundene Schadensersatzforderungen gegen sich auch ein, seine Opfer mit heimlich gemachten Videoaufnahmen von ihren intimen Treffen erpresst zu haben. Alleine von Klatten wollte er für die Sex-Bilder zunächst 49 Millionen Euro und, nachdem diese nicht zahlte, 14 Millionen Euro haben.
In Österreich kennengelernt
Klatten und S. hatten einander bereits im Juli 2007 in Österreich kennengelernt. Die verheiratete Milliardärin mit drei Kindern reagierte zunächst abweisend auf sein Werben. Erst als S., der sich als Sonderberater der Schweizer Regierung ausgab, Klatten Mitte August überraschend in deren Feriendomizil in Südfrankreich besucht, gelingt es ihm, sie zu verführen.
Schon Ende August tischte er Klatten eine Lügengeschichte auf, um an ihr Geld zu kommen: Er habe das Kind eines amerikanischen Mafioso bei einem Unfall schwer verletzt und müsse sich nun für zehn Millionen Euro freikaufen, um einen Prozess zu vermeiden. Drei Millionen habe er selbst, die Geliebte solle ihm mit den fehlenden sieben Millionen aushelfen - angeblich als Darlehen.
Sieben Millionen Euro im Karton
Klatten ließ sich breitschlagen, versprach zu helfen. Am 11. September gab sie S. die sieben Millionen Euro in der Tiefgarage des Münchner Hotels "Holiday Inn". Es war ein ganzer Umzugskarton voller 500-Euro-Scheine - insgesamt 14.000 Stück.
Einen knappen Monat später, am 6. Oktober, forderte S. die Milliardärin dann auf, ihren Mann zu verlassen, mit ihm zusammen zu ziehen und eine Stiftung von 290 Millionen Euro für seinen Lebensunterhalt einzurichten. Doch Klatten lehnte ab. Drei Tage später erklärt sie die Beziehung für beendet, worauf er sie mit den Sex-Aufnahmen zu erpressen versuchte. Doch Klatten ging zur Polizei: Aufgrund ihrer Anzeige wurde der Schweizer dann am 14. Jänner 2008 in Vomp in Tirol festgenommen und im März vergangenen Jahres nach Deutschland ausgeliefert.
Gezielt reiche Frauen ausgesucht
In einer persönlichen Erklärung vor Gericht sagte S.: "Ich bedauere das Vorgefallene zutiefst und entschuldige mich hier in der Hauptverhandlung und in aller Öffentlichkeit bei den geschädigten Damen." Nach der am Montag vor Gericht verlesenen Anklage hatte der Übersetzer gezielt den Kontakt zu reichen Frauen gesucht, um sich so seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Geld und Videos verschwunden
Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch wertete das Geständnis und die Entschuldigung dennoch als kaum strafmildernd. Er begründete dies damit, dass S. weiterhin keine Angaben zum Verbleib der erschwindelten Millionen machte und auch die Aussage dazu verweigerte, wo die Videoaufnahmen sind. Auf Nachfragen des Staatsanwalts hatte S. in der Verhandlung gesagt, zu diesen zwei Punkten nichts sagen zu wollen. Steinkraus-Koch warf S. vor, er wolle den Verbleib der Beute geheim halten, um nach seiner Entlassung aus der Haft auf die Millionen zugreifen zu können.
Sektenführer als Komplize?
Oder aber er wolle seinen mutmaßlichen Komplizen Ernano B. decken. Der Italiener soll eine Sekte führen, der auch S. angehört. Angeblich soll er auch heimlich bei den intimen Treffen gefilmt haben. Bei seiner Festnahme Anfang vergangenen Jahres war S. in Begleitung von B. Dieser saß bisher in Italien in Untersuchungshaft, nach Angaben des einzigen Zeugen im Münchner Klatten-Prozess, eines Polizisten, wurde diese aber inzwischen in Hausarrest umgewandelt. Die von Deutschland beantragte Auslieferung von B. hatte Italien verweigert, weshalb diesem hierzulande kein Prozess gemacht werden kann.
Keine vorzeitige Entlassung
Richter Wolf begründete sein unter der Anklage-Forderung liegendes Urteil auch damit, dass S. sein Schweigen zum Verbleib der Beute von Hafterleichterungen ausschließt. Der Schweizer werde deshalb die vollen sechs Jahre absitzen müssen. Eine vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung nach zwei Dritteln der Strafe sei für solche Fälle ausgeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Geis sagte zwar, er sei "sehr zufrieden". Eine Revision könne er aber dennoch nicht ausschließen, zunächst müsse er das schriftliche Urteil prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte, eine mögliche Revision prüfen zu wollen.







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