Die Verordnungen der EU für ein Europäisches Mahnverfahren und ein EU-Verfahren für geringfügige Forderungen (bis 2.000 Euro) sind bereits seit Dezember bzw. Jänner in Kraft. Mit der Zivilverfahrensnovelle werden die nötigen Anpassungen der österreichischen Zivilprozessordnung vorgenommen.
"Die neuen EU-Verfahren werden die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung wesentlich vereinfachen, beschleunigen und kostengünstiger gestalten", ist Bandion-Ortner überzeugt.
Gebärdendolmetsch auf Staatskosten
Im österreichischen Zivilverfahren werden die Kompetenzen des Rechtspflegers im Unterhaltsbereich erweitert und das rechtliche Gehör im Rekursverfahren gestärkt. Für Gehörlose und stark Schwerhörige - ihre Zahl wird auf 8.000 bis 10.000 geschätzt - wird künftig ein Gebärdendolmetsch auf Kosten des Bundes nicht nur vor Gericht, sondern auch für Gespräche mit dem Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt. In Kraft treten sollen die Neuerungen nach dem Beschluss im Nationalrat mit 1. April.
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