Erstes Gesetz

Bandion-Ortner bringt erste Vorlage durch

Österreich
24.02.2009 11:28
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am Dienstag ihre erste Vorlage durch den Ministerrat gebracht. Die Zivilverfahrensnovelle enthält u.a. das neue EU-Mahnverfahren und Erleichterungen für Gehörlose. Sie werde "für viele Personen den Zugang zum Recht verbessern und vereinfachen", meinte die vor sieben Wochen angelobte Ministerin.

Die Verordnungen der EU für ein Europäisches Mahnverfahren und ein EU-Verfahren für geringfügige Forderungen (bis 2.000 Euro) sind bereits seit Dezember bzw. Jänner in Kraft. Mit der Zivilverfahrensnovelle werden die nötigen Anpassungen der österreichischen Zivilprozessordnung vorgenommen.

"Die neuen EU-Verfahren werden die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung wesentlich vereinfachen, beschleunigen und kostengünstiger gestalten", ist Bandion-Ortner überzeugt.

Gebärdendolmetsch auf Staatskosten
Im österreichischen Zivilverfahren werden die Kompetenzen des Rechtspflegers im Unterhaltsbereich erweitert und das rechtliche Gehör im Rekursverfahren gestärkt. Für Gehörlose und stark Schwerhörige - ihre Zahl wird auf 8.000 bis 10.000 geschätzt - wird künftig ein Gebärdendolmetsch auf Kosten des Bundes nicht nur vor Gericht, sondern auch für Gespräche mit dem Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt. In Kraft treten sollen die Neuerungen nach dem Beschluss im Nationalrat mit 1. April.

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