"Gehen Sie zum Bezirksgericht! Dafür bin ich nicht zuständig", erwiderte Richterin Bettina Körber. Dass sie dort eine Einstweilige Verfügung erwirken könnte, mit der die Frau ihren gewalttätigen Sohn zumindest am Papier am Betreten ihrer Wohnung hindern könnte, wurde der juristisch unbewanderten Hausbesorgerin nicht erklärt. Dafür riet die Staatsanwältin der Frau in barschem Tonfall, sich zu sputen: "Heute ist beim Bezirksgericht Amtstag! Beeilen Sie sich, die haben noch bis 12 Uhr offen!"
35-jähriger Wiener schlug eigener Mutter auf den Hinterkopf
Der Mann hatte im alkoholisierten Zustand mit seiner Mutter zu streiten begonnen. Er schubste sie schließlich weg, schlug ihr auf den Hinterkopf und trat ihr nach eigener Aussage "im Affekt" noch auf die Hand, als sie zu Boden stürzte. Die Frau erlitt eine Rissquetschwunde und eine Fraktur des rechten Handgelenks.
"Wer soll das zahlen? Er hat ja nix und keine Arbeit"
"Es ist alles so schnell 'gangen", gab der Angeklagte im Grauen Haus zu Protokoll. Als das Opfer den Verhandlungssaal betrat, bemerkte er in ihre Richtung: "Mutter, ich kann nur eins sagen. Es tut mir sehr leid." Auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang verzichtete die 65-Jährige: "Wer soll das zahlen? Er hat ja nix und keine Arbeit."
Symbolbild
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