Ziel der Aktion war, den Lokalbetreibern und den Freiern die Gesetzwidrigkeit der Prostitution im Stuwerviertel zu verdeutlichen. Innerhalb der "Sperrzone" - 150 Meter Umkreis von Gebäuden, die religiösen Zwecken gewidmet sind, Schulen, Spielplätzen, Kindergärten, Friedhöfen oder ähnlichem - ist die Anbahnung und Ausübung der Prostitution verboten. Das Stuwerviertel liegt in so einem Schutzbereich.
Gasthaus freiwillig geschlossen
Ein Lokalbetreiber, dem die Sperre seines Geschäfts angedroht wurde, hat sein Gasthaus freiwillig geschlossen. Zehn weitere wurden angezeigt, weil sie in ihren Räumlichkeiten die Ausübung der Prostitution ermöglichten.
Bei Kontrollen der Landesverkehrsabteilung wurden 210 Alkovortests durchgeführt. Vier Autofahrer wurden aufgrund ihrer Beeinträchtigung angezeigt, einem Lenker der Schein abgenommen.
Symbolfoto
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