Beweis misslungen

Wabl verliert Prozess gegen Kampusch-Mutter

Österreich
19.11.2008 15:32
Brigitta Sirny, die Mutter von Natascha Kampusch, hat den Zivilprozess gegen den pensionierten Richter Martin Wabl (vorerst) gewonnen. Das Urteil des Bezirksgerichts im steirischen Gleisdorf erging schriftlich an die beiden Parteien. Sirny wollte in dem Prozess erreichen, dass der pensionierte Richter nicht länger behaupten darf, sie sei an einem möglichen sexuellen Missbrauch sowie an der Entführung ihrer Tochter beteiligt gewesen. Das Urteil, in dem es heißt, Wabls Wahrheitsbeweis sei "vollkommen misslungen", ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Ex-Richter hat die Möglichkeit zu berufen.

Martin Wabl hatte seit 2001 - noch vor der Flucht Natascha Kampuschs - mehrmals gegen Brigitta Sirny prozessiert, wobei sich die Rollen von Kläger und Beklagtem abwechselten. Nachdem das Gericht nach dem Auftauchen des Entführungsopfers eine Wiederaufnahme des Prozesses gestattet hatte, war auch Natascha Kampusch selbst als Zeugin gehört worden - und hat ihre Mutter entlastet. Der letzte Verhandlungstag war am 18. September.

Einen etwas zwielichtigen Eindruck hatte damals bei der Befragung im Rahmen der Verhandlung ein Bekannter des verstorbenen Entführers Wolfgang Priklopil gemacht, gegen den nun gesondert ermittelt wird. Kampusch-Vater Ludwig Koch hatte den Mann nach der Verhandlung attackiert (siehe Infobox) und für große Aufregung gesorgt. Bei seinem Sturm nach draußen maßregelte dann wiederum der aufgeregte Zeuge einen Fotografen mit seiner Aktentasche.

"Selbstüberschätzung des Beklagten"
Im Urteil heißt es, dass Wabl "zu keiner Zeit auch nur über einigermaßen zureichende Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht" verfügte. Weiters ist von "Selbstüberschätzung des Beklagten" die Rede. Der Wahrheitsbeweis für seine Äußerungen sei ihm "vollkommen misslungen", daher sei er verpflichtet "die bereits oftmals wiederholten Behauptungen zu unterlassen".

Martin Wabl hat nun seinerseits vier Wochen Zeit, gegen dieses Urteil zu berufen. Sollte er das tun, ist wieder die Klägerseite am Zug, die ebenfalls vier Wochen Zeit hat, darauf zu antworten. Erst dann trifft das Landesgericht eine endgültige Entscheidung, die dann wohl im Frühjahr nächsten Jahres gefällt werden dürfte.

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