Der Bezirksrichter hatte einen Mann verhaften lassen - gesetzwidrig, wie sich herausstellte. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bot dem Juristen wegen des Vergehens der fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person, wies im Amtsdeutsch heißt, eine Geldbuße von 1500 Euro an.
Verfahren verschleppte sich
Der Richter zahlte aber nicht; daher hätte das Verfahren fortgesetzt werden müssen. Doch keiner fühlte sich mehr zuständig; Juristen an mehreren Bezirksgerichten lehnten die Verfolgung ihres Kollegen wegen Befangenheit ab - so lange wurde der Akt hin- und hergeschoben, bis er verjährt war.
Oberster Gerichtshof rügt das Vorgehen
"Die Vorgehensweise stand mit dem Gesetz nicht im Einklang!" Allerdings: "Der OGH kann nur auf die Gesetzesverletzung hinweisen", weiß Kärntens Justizsprecher Norbert Jenny. "An der Verjährung ändert sich nichts mehr."
von Kerstin Wassermann/Kärntner Krone und www.kaerntnerkrone.at
Symbolbild
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