In erster Instanz

Keine Lizenzen für Wacker Innsbruck und die Admira

Sport
30.04.2013 14:42
Die zwei Oberhaus-Klubs Wacker Innsbruck und Admira haben am Dienstag in erster Instanz keine Lizenz für die tipp3-Bundesliga-Saison 2013/14 zugesprochen bekommen. Das hat die Liga nach den Lizenzentscheidungen durch den Senat 5 bekannt gegeben. Die Lizenz verweigert wurde vorerst auch den Erste-Liga-Vereinen Hartberg und Vienna, der FC Lustenau hatte gar keinen Lizenzantrag gestellt. Die Vienna wurde zudem zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt.

Auch die Regionalligisten LASK und Austria Salzburg, die als eventuelle Aufsteiger in die Erste Liga infrage kommen, erhielten in erster Instanz keine Bundesliga-Spielberechtigung. 

All den genannten Klubs bleibt nun eine zehntägige Protestfrist, danach wird das Protestkomitee, also die zweite Instanz, bis spätestens 15. Mai eine Entscheidung treffen. Klubs, die auch danach noch ohne Lizenz dastehen, können Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einreichen. Dieses wird dann bis spätestens 31. Mai entscheiden.

Liga-Vorstand: "Lizenz ist keine Fortbestandsgarantie"
Laut Liga-Vorstand Georg Pangl waren aufgrund der medialen Berichterstattung in der jüngeren Vergangenheit Schwierigkeiten zu befürchten gewesen. "Nichtsdestotrotz handelt es sich um einen Zwischenstatus, nachhaltige Schlussforderungen sind demnach erst im Mai möglich", sagte Pangl, der aber auch die anderen Klubs in die Pflicht nahm: "Die Lizenz ist keine Fortbestandsgarantie, sondern verlangt ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Tun und Handeln."

Enttäuschung bei Wacker Innsbruck
Wacker-Geschäftsführer Gerald Schwaninger zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht: "Wir haben in den vergangenen Wochen einiges bewegen können, unserer Meinung nach waren wir glaubwürdig genug für die erste Instanz. Aber die Liga geht bei uns anscheinend auf Nummer sicher." Laut Schwaninger gebe es noch ein, zwei offene Fragen, den Wink der Liga nehme man "extrem ernst". "Es gibt jetzt einiges zu tun, und das werden wir in den nächsten Tagen auch machen", versicherte Schwaninger.

Admira kann Spruch nicht nachvollziehen
Bei der Admira konnte man den Lizenzspruch nicht nachvollziehen, versprach aber, die nötigen Unterlagen innerhalb der zehntägigen Protestfrist nachzureichen. Konkret habe die Liga "eine vorzeitige sofortige Einzahlung der vom Vorstand abgegebenen und bereits im Vorjahr lizenzierten Garantien zur Ausfinanzierung der Saison 2012/2013, konkret für die Monate Mai und Juni 2013", gefordert. Standpunkt der Admira sei gewesen, dass "eine vorzeitige Einzahlung bzw. neuerliche Besicherung der Garantien" unüblich sei. Man werde der Forderung des Senat 5 nun aber Folge leisten.

Viennas Klubmanager Wolfgang Markytan versicherte: "Wir werden die notwendigen Unterlagen nachliefern und wollen unseren finanziellen Auflagen natürlich nachkommen."

Überblick über die Lizenz-Entscheidungen: 

tipp3-Bundesliga
Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, Rapid Wien, Austria Wien, Sturm Graz, SV Ried, SV Mattersburg, SC Wiener Neustadt, Wolfsberger AC
Lizenz verweigert: Admira Wacker Mödling, FC Wacker Innsbruck

Erste Liga
Lizenz erteilt: SCR Altach, Austria Lustenau, SKN St. Pölten (mit finanzieller Auflage), SV Grödig, Kapfenberger SV, SV Horn, Blau-Weiß Linz
Lizenz verweigert: TSV Hartberg, First Vienna FC (plus 15.000 Euro Geldstrafe wegen Lizenzverstößen)
Lizenz nicht beantragt: FC Lustenau

Regionalligen
Lizenz erteilt (etwaige Auflage erst nach Feststehen des Aufstiegs): SC/ESV Parndorf, FC Pasching, FC Liefering
Lizenz verweigert: LASK Linz, Austria Salzburg

Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens:

  • Bis spätestens 10. Mai kann beim Protestkomitee schriftlich Protest eingelegt werden.
  • Entscheidung des Protestkomitees als zweite Instanz wird innerhalb von fünf Tagen getroffen. Damit ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
  • Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids kann Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.
  • Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, spätestens bis Ende Mai, danach Meldung an die UEFA.
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(Bild: KMM)
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