Auf die drei Müllmänner wurde die interne Revision der MA48 bereits Ende 2010 aufgrund einer anonymen Anzeige aufmerksam. So wurde der Vorwurf geäußert, die Männer würden gegen Trinkgeld und Essenseinladungen zusätzlich zu ihrem eigentlichen Kontingent auch Behälter gewisser Gewerbebetriebe entleeren.
Daraufhin wurde das Team in professioneller Manier überwacht und heimlich mit einer Kamera gefilmt. Die "Müll-Spione" stellten dabei fest, dass in einer Gärtnerei Kartonagen und Verpackungsmaterial mitgenommen und zum Restmüll geschmissen wurden. Die drei "Übeltäter" wurden daher 2011 vom Dienst suspendiert.
1.751 Euro Schaden für Gemeinde Wien
Genau 1.751 Euro Schaden sollen die Müllmänner der Gemeinde Wien durch ihren Übereifer verursacht haben. Dieser Betrag wäre laut Anklage nämlich fällig geworden, hätten die Männer im Alter zwischen 52 und 61 Jahren die zusätzlichen Container, die sie vor Gasthäusern und Gärtnereien in Wien-Floridsdorf mitnahmen, ihrem Oberaufseher gemeldet und damit eine nachträgliche Inrechnungstellung ermöglicht.
Man habe "aus reiner Gefälligkeit" den gesamten Müll aufgeladen, verteidigte sich einer der Angeklagten im Prozess. Außerdem habe man sich den Zeitaufwand sparen wollen, die Extra-Container zu melden. "Ich glaube, dass der Großteil der Kollegen so arbeitet", gab einer der Müllmänner zu bedenken.
Keine gravierenden Verfehlungen
Bei der Strafbemessung machte der Schöffensenat dann auch deutlich, dass es sich um keine besonders gravierenden Verfehlungen gehandelt hatte. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren machte das Gericht vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch: Die Müllmänner erhielten je drei Monate bedingt.
Die zwei Floridsdorfer Gärtner, die die Müllmänner gebeten hatten, den zusätzlichen Abfall mitzunehmen und diesen zum Dank einen Kaffee spendierten, wurden zu sechs bzw. vier Wochen auf Bewährung verurteilt.
Richterin "konnte nicht glauben, dass das Amtsmissbrauch ist"
"Sechs Monate würden in keiner Relation zum sonstigen Amtsmissbrauchen stehen. Es macht schon einen Unterschied, ob ich etwas aus Gefälligkeit mache oder Geld dafür nehme", betonte die Vorsitzende Daniela Setz-Hummel in der Urteilsbegründung. Als sie den Akt auf ihren Schreibtisch bekam, "habe ich selbst nicht glauben können, dass das ein Amtsmissbrauch ist. Aber es ist einer. Alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt", stellte die Richterin fest.
Sowohl die Müllmänner als auch die zwei Gärtner akzeptierten die Urteile. Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafen sind daher nicht rechtskräftig.
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