Als Jurist sollte BK Stocker wissen, dass eine Volksbefragung im Gegensatz zu einer Volksabstimmung nicht bindend ist, also für den berühmten Hugo. Denn wenn die Befragung nicht das gewünschte Ergebnis bringt, macht die Regierung, was sie will. Mit solchen Tricks kann man schlichten Gemütern einreden, dass dies gelebte Demokratie sei. Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn, dann gesetzlich bindende Volksabstimmungen, alles andere ist entbehrlich.
Helmut Speil, Linz
Erschienen am Mi, 25.2.2026
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