Im Fall August Wöginger wird eine Diversion gewährt – obwohl es um bewiesenen politischen Postenschacher geht. Während man bei Sebastian Kurz bei unklarerem Sachverhalt Anklage erhebt, drückt man hier beide Augen zu. Die Staatsanwaltschaft agiert offenbar nach doppeltem Maß: Strenge bei manchen, Milde bei anderen. Besonders pikant: Hätte Thomas Schmid, der in diesem Verfahren Zeuge gewesen wäre, aussagen müssen, wäre wohl auch sein Kronzeugenstatus unter Beobachtung geraten. Wollte die Staatsanwaltschaft jedes Risiko, dass dieser noch scheitern könnte, vermeiden – und hat das Verfahren lieber elegant beendet? Ein solcher Umgang mit Recht und Gerechtigkeit ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die an eine unabhängige Justiz und eine Staatsanwaltschaft im Bogen der Rechtsordnung glauben. Eigentlich ein Fall für das Weisungsrecht der Justizministerin.
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