Kurz nach dem Wahlkampfauftakt der Grünen und ihrer Spitzenkandidatin für die EU-Wahl, Lena Schilling, sind brisante Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. Laut wochenlangen Recherchen der Tageszeitung „Der Standard“ soll es die Klimaaktivistin mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. So soll sie einem Mann vorgeworfen haben, er habe eine Freundin von Schilling körperlich attackiert; weiters streute sie das Gerücht, sie selbst sei in ihrer körperlichen Integrität verletzt worden. Wenn sie wissentlich diese falschen Behauptungen aufgestellt hat, dann kann dies auch eine Verleumdungsklage gegen Schilling nach sich ziehen. Ebenfalls musste sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben; bei Zuwiderhandeln drohen 20.000 ¤ Strafe. Hier geht es um Falschaussagen, die sie gegenüber einem Ehepaar getätigt haben soll. Auch im Raum steht die falsche Behauptung, ein TV-Reporter hätte sie belästigt. All das sind schwerwiegende Vorwürfe, die einer Klarstellung bedürfen. Wie reagierten die Grünen bei einer Pressekonferenz ? All das sei nur „anonymes Gefurze“ und eine Schmutzkübelkampagne gegen die Spitzenkandidatin, so die Parteigranden der Grünen. „Wen würde der Anstand wählen?“, plakatierten die selbstgerechten Moralaposteln (Grüne) noch 2017. Garantiert nicht Frau Schilling, weiß man spätestens jetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweisen Sie Anstand – und treten Sie zurück!
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Dr. jur. Peter F. Lang, pensionierter Beamter des Außenministeriums, Gesandter i. R.
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