Das freie Wort

Das Recht des Stärkeren

Zu Beginn des Ukraine-Krieges erklärte unser Bundeskanzler theatralisch: „Es darf nicht das Recht des Stärkeren gelten, sondern die Stärke des Rechts.“ Klingt gut, ist aber leider nicht so, und das wird an zwei Beispielen in der „Krone“ vom vergangenen Dienstag eindrucksvoll bewiesen. Einmal das Vorgehen Frankreichs im Kontext der Atomenergie. Obwohl sich viele Mitgliedsstaaten der EU gegen diese nicht ganz ungefährliche Art der Energiegewinnung ausgesprochen haben, sieht es vermutlich bald ganz anders aus. Im Artikel „Macrons eiserner Atompakt“ beschreibt Mark Perry ausführlich den Plan des französischen Präsidenten. Aufgrund der extremen Abhängigkeit Frankreichs vom Atomstrom schmiedet er klammheimlich eine Allianz der Nuklearbefürworter. Vergleichsweise kleine „Atomkraftgegner“ wie Österreich, Portugal und Luxemburg u. a. können sich zwar kurzfristig medial und publikumswirksam dagegen wehren, ändern wird es aber sicher nichts. Das stärkere Frankreich wird sich ungeachtet diverser Verträge und Abkommen mit Sicherheit durchsetzen. Das zweite Beispiel für das Recht des Stärkeren kündigt Kurt Seinitz in seiner Kolumne „Klartext“ unter dem Titel „Wie lange hält die Solidarität?“ an. Sollten nämlich in den USA bei den nächsten Wahlen die Republikaner den augenscheinlich sehr angeschlagenen Präsidenten Joe Biden ablösen, wird es vermutlich sehr rasch mit der Militärhilfe an die Ukraine vorbei sein. Ganz Europa wäre aufgeschmissen, wie es Herr Seinitz treffend formuliert, und Russland würde den Frieden diktieren. Der Stärkere hätte sich dann wieder einmal durchgesetzt, und die Allerstärksten, nämlich die USA, wären die ganz großen Gewinner. Nehmen wir endlich zur Kenntnis: Seit es Menschen gibt, gilt in letzter Konsequenz immer das Recht des Stärkeren, und die Schwächeren sollten mit viel diplomatischem Geschick das Beste daraus machen. Leider ist da bei den gegenwärtigen Brüsseler Entscheidungsträgern noch sehr viel Luft nach oben.

Alexander Neumann, Grünbach am Schneeberg

Erschienen am Do, 9.3.2023

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