Eine „Schweinerei“ sondergleichen wurde abermals von einem Verein in einer „AMA-Stallung“ im Bezirk Korneuburg aufgedeckt. Solche Betriebe sollen sofort für immer geschlossen werden und betreffende „Landwirte“ zu einer hohen Strafe verurteilt werden. Leider wird vom Gesetz her das Tier noch immer als Sache und nicht als Lebewesen qualifiziert, und daher hält sich der Strafrahmen für derartige Tierquälereien in Grenzen. Kann man angesichts solcher Bilder, wo ein (noch) lebendes Tier mit einem bereits verwesenden Kadaver in Berührung kommt, überhaupt noch Gusto auf Schweinefleisch haben? Da kommt einem ja das Grauen. Der Landwirt dürfte sich ja so gut wie nie die Mühe gemacht haben, im Schweinestall nach dem Rechten zu sehen. Wenn einem das Tier (ohne dabei das Wort Wohl überhaupt in den Mund zu nehmen) derart egal ist, warum wählt man dann überhaupt den Beruf eines Landwirts? Da könnte man etwa Straßenkehrer oder Kanalräumer sein (ohne diese wichtigen Berufe herabzuwürdigen oder minder zu schätzen), wo man mit keinem Lebewesen in Berührung kommt.
Elisabeth Grill, per E-Mail
Erschienen am Mo, 27.6.2022
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