Justizministerin Alma Zadić sagt: „Korruption unterhöhlt das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen und letztlich in die Demokratie. Die Bekämpfung der Korruption ist mein zentrales politisches Anliegen.“ Eckpunkte des neuen Korruptionsstrafrechtes seien die Ausweitung der Korruptionsdelikte, wie zum Beispiel der Bestechlichkeit, auch auf zukünftige Amtsträger und die Strafbarkeit des Mandatskaufs. Ich denke, Korruption ist mit einer Ausweitung der Delikte nicht in den Griff zu bekommen. Korruption kann meistens nur bewiesen werden, wenn ein Insider redet. Und dazu kann man Insider nur mit einer Neufassung der Kronzeugenregelung in Korruptionsstrafsachen bringen. Dem Kronzeugen muss in einem Korruptionsverfahren von der Staatsanwaltschaft, schon vor seiner Aussage, verbindlich erklärt werden, durch welche Aussagen, mit welchen Rechtsfolgen er in den Kronzeugenstatus kommt. Ohne Sicherheiten wird sich kaum jemand freiwillig ans Messer liefern. Mit der Gefahr, verurteilt zu werden, wird auch die Zahl der korrupten Handlungen zurückgehen.
Gottfried Stögner, Thalheim
Erschienen am Fr, 5.11.2021
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