Das freie Wort

Hausdurchsuchung bei FM Blümel

Und das schlägt jetzt wirklich alles! Die Türkisen in der Person von Herrn Wöginger beschuldigen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) der Rechtswidrigkeit von Hausdurchsuchungen bei Herrn Blümel und im selben Atemzug, wohl zur Ablenkung, beim BVT. Dazu ist zu bemerken, dass in keinem der beiden Fälle eine Beschwerde gegen diese Maßnahmen eingebracht wurde. Diesfalls wären die befassten Rechtsanwälte wohl sofort damit an die Öffentlichkeit gegangen. Außerdem ist es unfassbar, der WKSTA willkürliches Handeln zu unterstellen. Gerade in glamourösen Fällen (wenn es um prominente Personen geht) werden sich die Staatsanwälte hüten, voreilig und unreflektiert derartige Maßnahmen zu setzen. Bei klar nachvollziehbaren SMS-Protokollen bleibt ihnen doch gar nichts anderes übrig. Im Gegenteil, in einem nicht glamourösen Fall hätte man mit Sicherheit die U-Haft verhängt. Es besteht doch zumindest Verdunkelungsgefahr und Verabredungsgefahr. Herr Blümel sollte eigentlich der WKSTA dankbar sein, dass diese keine U-Haft beim Untersuchungsrichter beantragt hat. Und zu den Klagen von Nutzern der sozialen Netzwerke darf ich anmerken: Herr Bundeskanzler, Sie schießen mit Kanonen auf Spatzen. Sie hätten wahrlich Wichtigeres zu tun. Nämlich christlich-soziale Werte nach außen zu kehren und entsprechende Taten zu setzen. Die Schere zwischen Arm und Reich geht nämlich immer weiter auf, von der aktuellen Bedrohung der Menschen ganz zu schweigen.

Hansjörg Kössler, Innsbruck

Erschienen am Do, 18.2.2021

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