Eine seit der Vorwoche gültige Verordnung von LH Doskozil soll vorerst bis 30. April den Zutritt für Seebäder im Burgenland beschränken. Damit wird wieder einmal deutlich, welche föderalistischen Blüten möglich sind. Während andere Seen in ganz Österreich ohne Zugangsbeschränkungen auskommen, wird für den Neusiedler See eine auch von Verfassungsjuristen für unzulässig erklärte Regelung erlassen. Gleichzeitig spricht Sportminister Werner Kogler über die Lockerung von Maßnahmen und mehr Handlungsspielraum beim Sport: „So viele Einschränkungen wie notwendig, so viele Freiheiten wie möglich“ und präsentiert dies medienwirksam in einer Pressekonferenz. Auch in schwierigen Zeiten sollte hinterfragt werden, ob zur Vermeidung von Chaos und Durcheinander nicht österreichweite Verordnungen sinnvoll wären. Die Diskussion, was in Kärnten anders sein soll als im Burgenland, ist gerechtfertigt. Nach Zahlen der Statistik Austria kamen 2019 von den 1,1 Mio. Übernachtungen im Burgenland etwa 480.000 Gäste (je zur Hälfte) aus Wien und Niederösterreich. Während anderen Bundesländern die Anordnung von LH Doskozil relativ egal sein wird, werden Wiener und Niederösterreicher zu Recht keine Freude haben und sich nach der Krise bei ihrer Urlaubsplanung an die selbstherrliche Entscheidung erinnern. Ein Appell an die Vernunft: Man kann nicht Menschen nach Belieben dirigieren und einmal aussperren und dann wieder glauben, dass die Gäste „dankbar“ wiederkommen werden.
Mag. Hans Rankl, St. Pölten
Erschienen am Mi, 22.4.2020
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