Er könnte einem fast leidtun, der Herr Grasser. Aber nur fast! Es mag schon aufreibend und belastend sein, viele Jahre in einem Verfahren zu hängen, dessen Ausgang höchst ungewiss ist und das natürlich auch Unmengen von Geld verschlingen dürfte. Ehe wir aber jetzt in eine Orgie des Mitgefühls ausbrechen, sollten wir uns vor Augen halten, dass Grasser und sein cleverer Anwalt es waren, die durch eine gezielte Verzögerungstaktik diese ungewöhnliche Verfahrenslänge herbeiführten. Offen in der Hoffnung, die Sache würde sich irgendwann totlaufen. Womöglich hätte Grasser eine eventuelle Haftstrafe (es gilt die Unschuldsvermutung) schon längst abgesessen und wäre ein freier Mann. So kann man ihm leider nicht helfen. Das ist ein selbstbereitetes Schicksal.
Mag. Dr. Karl Edlinger, Leonding
Erschienen am So, 16.2.2020
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