„Schuster bleib bei deinem Leisten.“ Dies gilt für diese Verfassungsrichterentscheidung, dass der Staat für seine kostenlose Leistung keine Gegenleistung wie Integrationsbemühung verlangen darf; nämlich Mindestkenntnisse der deutschen oder englischen Sprache. Jobfindung ist aussichtslos, wenn sich jemand nicht verständigen kann. Derzeit sind 32.000 Ausländer ohne Arbeit. In Wien sind ⅔ der Sozialhilfebezieher Ausländer. Unverständlicherweise wurde auch die degressive Gestaltung der Kinderleistungen aus der Sozialhilfe ausgehoben, wobei die Familienbeihilfe ohnedies unverändert blieb. Ignoriert wurde, dass die Summe der Sozialleistungen ein Durchschnittsarbeitereinkommen bisweilen übersteigt. Dies betrifft vorwiegend Migrantenfamilien, welche statt Arbeitereinkommen Sozialzahlungen anstreben. Beispiel: Eine afghanische Flüchtlingsfamilie mit 8000 ¤ monatlich plus Gemeindewohnung als Pull-Effekt! Kontraproduktiv ist dazu das VfGH-Verbot Sammlung und Übermittlung personenbezogener Daten an Bundesländer. Nach 60-jähriger Tätigkeit als Richter, Richterausbildner und Anwaltskonsulent hätte ich überall gegenteilig entschieden.
Richter i. R. Mag. Dr. Ewald Maurer, Wien
Erschienen am Sa, 28.12.2019
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