Ausschlaggebend für den Freispruch war das Gutachten einer Kinderpsychologin, die keine eindeutigen Feststellungen darüber treffen konnte, ob das Kind sich anders entwickelt hätte, wenn man sich seiner mehr angenommen hätte. Das Verhalten der Eltern damit als kausal für den Zustand der Vierjährigen nachzuweisen, ließe sich nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit feststellen, hieß es. Das Gericht fällte daher Freisprüche im Zweifel.
Fersen wegen zu kleiner Schuhe wundgewetzt
Zwei Sozialarbeiterinnen hatten routinemäßig in der Wohnung in einer tristen Gemeindebau-Anlage in Wien-Floridsdorf Nachschau gehalten. Dort fiel ihnen sofort auf, dass das Kinderzimmer mit einem Riegel von außen versperrt war. Die Fersen des kleinen Mädchens waren wundgewetzt, weil die Kleine offensichtlich in viel zu kleine Schuhe gezwängt wurde. Den Eltern - er 36 Jahre alt, als Arbeiter in einem Baumarkt beschäftigt, sie 33 und arbeitslos - wurde in weiterer Folge das Kind abgenommen und einer Pflegefamilie übergeben, wo es laut Gutachten "beachtliche Fortschritte" macht.
Eltern vor Gericht uneinsichtig
Eine Psychologin stellte fest, dass sich das Mädchen auf dem Entwicklungsstand einer Zweijährigen befand und offenkundig vernachlässigt worden war. Vor Gericht war sich das Paar jedoch keiner Schuld bewusst. Die Mutter regte sich über die Sozialarbeiterinnen auf, die in ihrer Wohnung ungefragt Zigaretten geraucht hätten, der Vater schimpfte: "Ich komm' mir vor wie auf aner Versteigerung!" Man habe die Tochter zu Pflegeeltern geben müssen, jetzt dürfe er dafür noch Unterhalt zahlen, beschwerte er sich.
Mädchen entwickelt sich im neuen Zuhause prächtig
Einem psychologischen Gutachten zufolge dürfte dem Mädchen das neue Zuhause gut tun. Von "beachtlichen Fortschritten" und einem "überraschenden Entwicklungsprozess" ist darin die Rede.
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