Der 43-jährige beschuldigte Vater, der im Tatzeitraum vom Mitte September bis Anfang November 2007 untertags auf das Kind aufgepasst hatte, wurde vom Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung freigesprochen. Einzelrichter Wilhelm Longitsch sprach zudem die Eltern vom Vorwurf des "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" frei.
Teilbedingte Haft wegen gefährlicher Drohung
Der mehrmals vorbestrafte Kindesvater wurde jedoch wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt, drei Monate davon unbedingt. Er soll einen Kinderarzt mit dem Umbringen bedroht haben, falls sein Kind im Spital fotografiert werde. Zudem soll er auch seiner Frau gedroht haben, er werde sie umbringen, falls sie Belastendes gegen ihn aussage. Die Urteile sind nur zum Teil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Vaters berufen.
Freisprüche im Zweifel
Die Freisprüche seien im Zweifel gefällt worden, erklärte der Richter. Die einzige durch das gerichtsmedizinische Gutachten erwiesene Tatsache sei, dass die Verletzungen durch eine massive, stumpfe Gewalteinwirkung in mindestens drei Angriffen entstanden seien. Da es aber keine Zeugen der Vorfälle gebe und Elma sowohl vom Vater, als auch von der Mutter und deren Eltern auch alleine beaufsichtigt wurden, kämen ja mehrere Personen in Betracht.
Elmas Vaters schilderte zwei "Unfälle", bei denen sich seine Tochter von ihm unbeabsichtigt verletzt haben könnte: Einmal sei sie vom Couchtisch gefallen, einmal sei er mit ihr im Bad ausgerutscht, wobei sie zum Teil auf die Fließen, zum Teil auch auf ihn gefallen sei. Verletzungen habe er keine gesehen. Als die 28-jährige Kindesmutter - sie arbeitete untertags in München - ihre Tochter am 9. November wickelte, bemerkte sie eine Schwellung am Oberschenkel. Zwei Tage später brachte sie Elma ins Salzburger Kinderspital. Auch sie habe zuvor keine Verletzungen an dem Kind bemerkt, obwohl es öfters länger geweint habe, sagte die Frau.
Ehepaar lässt sich scheiden
Die Salzburger Gerichtsmedizin stellte in ihrem Gutachten einen Bruch des rechten Oberschenkels, eine ältere Fraktur des linken Oberschenkels und der rechten Unterarmspeiche sowie einen beidseitigen Meniskusausriss am rechten Knie fest. Die vorläufige Obsorge des Kindes hat mittlerweile das Stadtjugendamt Hallein übernommen. Das Mädchen wird von den Eltern der Kindesmutter betreut. Das beschuldigte Ehepaar, das aus Bosnien stammt, lässt sich scheiden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.