Beobachter der Causa meinten am Montag, in dem Fall könnte es zu einer Anzeige wegen Mordes gegen die Verdächtigen kommen. Ob das auch zu einer Mordanklage führt, liegt aber in der Entscheidungsgewalt der Staatsanwaltschaft.
Hinsichtlich möglichen sexuellen Missbrauchs gebe es noch gerichtsmedizinische Untersuchungen, ein Ergebnis liege dem Gericht bisher nicht vor. Wann es zu einem Prozess kommen könnte, sei derzeit nicht abzuschätzen. Zunächst muss einmal eine Anklage erstellt werden, so Köhl.
Zum Fall Luca ist laut Köhl auch eine Anzeige gegen Verantwortliche der Bezirkshauptmannschaft Mödling eingegangen - wer sie erstattet hat, könne er nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft prüfe die Zuständigkeit. Diese wäre aufgrund der Örtlichkeit nicht gegeben (Mödling gehört zum Gerichtsbezirk Wiener Neustadt), aber wegen des Sachzusammenhanges denkbar. Die in Wien erstattete Anzeige der NGO "Resistance for Peace" sei ihm nur aus den Medien bekannt.
Gewalt-Interventionsstelle kritisiert Jugendwohlfahrt
"In so einem Fall gehört von der Jugendwohlfahrt Anzeige erstattet - Punkt aus." So kritisierte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, am Montag das Vorgehen der Jugendwohlfahrt im Fall Luca. "Dieses Kind hätte wahrscheinlich gerettet werden können, hätte es eine Anzeige gegeben."
"Alle Möglichkeiten, die das Strafrecht bietet, wurden nicht genutzt", so Logar. "Ich finde, dass man hier die Verantwortung hat, Strafanzeige zu erstatten. Da nützt ein Gespräch nichts." Der 17 Monate alte Luca starb am 3. November vermutlich nach Misshandlungen in einem Wiener Krankenhaus.
Offiziell sei der Freund der Mutter, der als Verdächtiger gilt, nicht zum Täter geworden, kritisierte Logar einen Krankenhausbesuch Lucas Monate zuvor, bei dem nach einem Misshandlungsverdacht offenbar nichts passierte. "Wenn es für solche Handlungen keine Konsequenz gibt, dann ist das ein Freibrief", urteilte die Expertin.
U-Haft als mögliche Handhabe
Eine Anzeige oder auch Untersuchungshaft könne in derartigen Fällen Wirkung zeigen. Zu warten bis es zu schweren Verletzungen komme, sei problematisch. Die Verantwortung, strafrechtlich tätig zu werden, liege bei der Jugendwohlfahrt, diese dürfe vor Maßnahmen keine Angst haben.
Laut der Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits finden sich Lücken vor allem in den Schnittstellen zwischen einzelnen Hilfssystemen. Notwendig seien für ganz Österreich einheitliche Regeln, die es teilweise zwar gebe. Viele davon seien allerdings nicht bekannt.
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