Sicherheitspolitik

Scharfe Kritik an geplanten DNA-Massentests

Österreich
14.11.2007 17:27
Sehr kritisch beurteilt die Arge Daten die DNA-Massentests, die ab 2008 in Österreich möglich sein werden. Diese Ermittlungsmethode stelle - neben der Vorratsdatenspeicherung - einen weiteren Mosaikstein einer Sicherheitspolitik dar, die nach dem Motto "Jeder ist verdächtig und hat seine Unschuld zu beweisen" agiere. Mit einem "Schuss ins Blaue", der intensive Kosten verursacht, werde versucht "auf gut Glück" Täter herauszufinden. Das Nachsehen hätten der Rechtsstaat und der einzelne Bürger, kritisierte die Datenschutzorganisation in einer Aussendung.

Die DNA-Massentests wurden bereits im Jahr 2004 im Zuge der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens - kurz StPO-Reform - beschlossen, treten wie diese aber erst per 1. Jänner 2008 in Kraft. Grundlage ist der Par. 123 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) zu "körperlichen Untersuchungen". Diese sind künftig nicht mehr - wie bisher - an einen Verdacht gebunden - also daran, dass aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass DNA-Spuren einer Person für die Aufklärung einer Straftat wichtig sind. Vielmehr sind künftig Untersuchungen an allen Personen möglich, die zu einem "durch bestimmte Merkmale individualisierbaren Personenkreis" gehören. Es muss also nur anzunehmen sein, dass sich der Täter in diesem Personenkreis befindet.

Eingesetzt werden kann diese Methode nicht nur bei Delikten gegen Leib und Leben, sondern auch bei Eigentumsdelikten ab einer bestimmten Schadenshöhe - konkret bei einer mit mehr als fünf Jahren Haft bedrohten Straftat bzw. eines Verbrechens nach dem 10. Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung). Damit sind laut Arge Daten auch Diebstahl, Veruntreuung, Betrug oder betrügerische Krida bei einem Beutewert von mehr als 50.000 Euro erfasst.

Verpflichtende Teilnahme an DNA-Tests
Die gesetzliche Regelung, die eine verpflichtende Teilnahme an einem DNA-Test vorsieht, sei hinsichtlich ihrer Anwendung "äußerst unbestimmt", kritisiert die Arge Daten. So erlaube die Regelung kaum eine Einschränkung der Personengruppe, die zu einem Test verdonnert werden kann. Denkbar wäre es, dass alle Männer oder alle Frauen zu einer verpflichtenden DNA-Abgabe aufgefordert werden. "Mehr als fragwürdig" sei, dass einmal erhobene Daten wieder gelöscht werden, wenn die Getesteten mit der Straftat nichts zu tun hatten. Es sei denkbar, dass "die Politik zur Auffassung kommt, die einmal erhobenen DNA-Daten auch speichern zu wollen, anstatt ständig aufs neue kostenintensiv zu erheben", warnen die Datenschützer. Das Endergebnis wäre eine zentrale DNA-Datenbank aller Bürger - "eine Vision, mit der sich Anhänger des Rechtsstaats wohl schwer anfreunden werden können".

Eine DNA-Datenbank gibt es in Österreich bereits. Das Bundeskriminalamt hat seit 1997 rund 150.000 DNA-Spuren gesammelt - allerdings nur im Zusammenhang mit einem konkreten Tatverdacht. Denn in diese Datenbank werden biologische Spuren aufgenommen, die Täter bei ungeklärten Straftaten hinterlassen haben könnten und DNA-Spuren aus Mundhöhlenabstrichen von Tatverdächtigen. Die Gesetzmäßigkeit von DNA-Abnahmen wird nur stichprobenmäßig überprüft. So seien 2005 nur zehn Datenaufnahmen von insgesamt 18.000 auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden, erläuterte die Arge Daten.

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