450 Euro pro Person

Gumpinger wegen Schlepperei verurteilt

Österreich
12.09.2007 09:02
Der oberösterreichische ÖVP-Politiker Otto Gumpinger ist wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden. Er wurde in einem Prozess im Landesgericht Linz Dienstagabend schuldig gesprochen. Die Strafe: Zwei Jahre unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch der Einzelrichterin folgte inhaltlich dem Schlussplädoyer des Staatsanwaltes. Sie sprach den Angeklagten wegen Schlepperei mit bedingtem Vorsatz sowie wegen Veruntreuung schuldig. Gumpinger war von dem Urteil sichtlich überrascht. Auf die Frage der Richterin, ob er es verstanden habe, antwortete er, „verstanden schon, aber ich halte es für falsch“. Er meldete „volle Berufung“ an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

450 Euro pro Schleppung
Gumpinger war im vergangenen Jahr ins Visier der Justiz geraten, als eine rechtskräftig verurteilte moldawische Schlepperin in ihrem Prozess den Politiker beschuldigte, in den Menschenschmuggel involviert zu sein. Im Juni legte der Politiker sein Landtagsmandat zurück. In dem am 28. August begonnenen Prozess hat der Staatsanwalt Gumpinger vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Obmann von „Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe“ 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen zu haben. 

Er soll pro Geschlepptem 450 Euro kassiert haben. Außerdem habe er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut, lautete ein weiterer Vorwurf des Anklägers. Er könne dafür keine Quittung vorlegen, obwohl er sonst immer Belege habe.

Gumpinger bestritt stets alle Vorwürfe. Seine Organisation fördere mit dem Programm „Welcome Europe“ die Gruppenreisen von Menschen aus Osteuropa in den Westen, jedoch nur als Touristen, die anschließend wieder in ihre Heimat zurückkehren. Er und sein Verein seien getäuscht und missbraucht worden. Er argumentierte im Prozess, die verurteilte Schlepperin mache Falschaussagen. Die für die Erteilung von Besuchervisa zuständigen Mitarbeiter der Botschaften in Bukarest und Kiew stellten als Zeugen vor Gericht fest, sie hätten Bedenken gehabt, Gumpinger habe aber wegen der Visa „Druck“ gemacht.

Hätte wissen müssen, das „Touristen“ nicht mehr zurückkehrten
Das Gericht kam zu der Ansicht, Gumpinger hätte seit 2003 wissen müssen, dass die von ihm nach Österreich gebrachten Menschen nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren. Es habe ausreichend Beweise für Immigration gegeben. Er habe jedoch nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ gehandelt und habe sich mit den österreichischen Botschaften angelegt, die Bedenken bei der Ausstellung der notwendigen Touristenvisa gehabt hätten.

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