Lebenslange Haft

43-Jähriger wegen Mordes an Bub verurteilt

Ausland
11.09.2007 11:05
Im Prozess um den Mord am neunjährigen Mitja aus Leipzig ist der 43-jährige Uwe K. am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte K. den Buben am 22. Februar dieses Jahres auf dem Heimweg von seinem Schulhort abgefangen, in seiner Wohnung missbraucht und dann erstickt hat.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer das Verbrechen ebenfalls als Mord gewertet, auf eine konkrete Strafmaßforderung aber verzichtet.

Der Mord an Mitja hatte in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Die Leiche des Buben war zwei Tage nach seinem Verschwinden in der Gartenlaube von K. gefunden worden. Danach suchte die Polizei mit einem Großaufgebot fast eine Woche lang nach dem Flüchtigen.

Bereits zu DDR-Zeiten wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Schließlich warf sich K. vor eine Straßenbahn, überlebte den Selbstmordversuch aber schwer verletzt. Er ist mittlerweile genesen und gilt laut einem Gutachten als voll schuldfähig. Schon zu DDR-Zeiten war Uwe K. vier Mal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Zuletzt hatte er Ende der 90er Jahre eine Haftstrafe wegen Missbrauchs eines Elfjährigen abgesessen.

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