Eigentlich müsste sich die ältere Dame geschmeichelt fühlen. Es überwog aber dann doch der Ärger über den stumpfsinnigen Dienst nach Vorschrift: Da sie weder Personalausweis noch Führerschein bei sich hatte, durfte die 65-Jährige keinen Wein einkaufen. Eine Sprecherin der Supermarktkette erklärte, dass es üblich sei, von Personen einen Ausweis zu verlangen, wenn sie jünger als 45 Jahre aussehen.
"Niemand würde mich für 30 oder 40 halten", wunderte sich die abgewiesene Kundin. Nachdem sie den Wein nicht selbst kaufen durfte, bat sie einen Freund, der sie im Auto zum Supermarkt gefahren hatte, die Flaschen für sie zu kaufen. Doch auch das wollte der Kassierer nicht gelten lassen. Begründung: Eine solche Praxis sei zum Schutz von Minderjährigen verboten.
In Maine trat 2005 ein Gesetz in Kraft, das verlangt, dass Kunden, die jünger als 27 Jahre wirken, vor dem Kauf von Alkohol und Zigaretten ihre Volljährigkeit mit einem Ausweis nachweisen müssen.
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